Ersatzmitglied - Teilnahme an Personalratssitzungen
#1

Hallo alle zusammen,

ich bin bei den letzten Personalratswahlen als zweites Ersatzmitglied gewählt worden.
Bei uns im Haus wird alle 2 Wochen eine Personalratssitzung gehalten.
Bin ich als Ersatzmitglied (auch wen ich kein Stimmrecht habe) berechtigt daran teil zu nehmen?
Die Schweigepflicht habe ich ja so oder so!
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#2

...
nein, nur wenn entsprechend PR Mitglieder fehlen.
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#3

Ist ja schade. Trotzdem vielen Dank!
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#4

Hier meine Aufassung zum Thema:
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVG sowie den entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen soll das Ersatzmitglied, welches nicht in den Personalrat gewählt wurde, aber im Falle des Ausscheidens oder der Verhinderung eines ordentlichen Personalratsmitglieds nachrücken bzw. einspringen, um die vollständige Besetzung des Personalrats und damit die kontinuierliche Erfüllung seiner Aufgaben sicherzustellen.
Die Reihenfolge, wer nun als Ersatzmitglied das ausgeschiedene oder verhinderte Personalratsmitglied vertritt, wird aus den nicht gewählten Beschäftigten derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Siehe dazu auch § 31 Abs. 2 BPersVG.
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#5

...na schön, dass sich deine Auffassung mit den gesetzlichen Regelungen deckt...Icon_wink
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