Entgeltstufe Sozialamt
#1
Rolleyes 

Hallo ZusammenSmile

ich arbeite seit über einem Jahr als alleinige Sachbearbeiterin im Sozialamt einer Amtsverwaltung.
Meine Aufgaben umfassen Wohngeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe, Asylbewerberleistungsgesetz, GEZ-Befreiung u.ä.
Diese Aufgaben bearbeite ich auch von Anfang bis Ende.

Momentan erhalte ich Entgeldgruppe 6 mit Stufe 2 und einer Zulage auf EG 8. Mir bereitet es nur etwas Kopfzerbrechen, dass die Zulage nicht in die Rentenversicherung eingeht.

Ich habe schonmal nach Urteilen im Internet geschaut. Vom Bundesarbeitsgericht gibt es ein Urteil wonach Wohngeldsachbearbeiter sogar nach EG 9 bewertet werden.
Ich wäre ja eigentlich schon glücklich, wenn ich die EG 8 erhalten könnte.

Wie seht ihr das? Würdet ihr an meiner Stelle ein Antrag auf Höhergruppierung stellen? Wie würdet ihr damit umgehen?

Ganz liebe Grüße und schonmal vielen Dank für Antworten Smile
Ashdan
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#2

Die Tätigkeitsmerkmale der EG 8 müssten anhand der beschriebenen auszuübenden Tätigkeiten eigentlich erfüllt sein.

Aus welchem Grunde ist keine Eingruppierung in EG 8 erfolgt? Gibt es zu dem Arbeitsplatz eine Arbeitsplatzbeschreibung?
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#3

Es kommt immer auf die Aufgaben an. Wobei mir EG 6 auch zu niedrig erscheint, wenn Du wirklich Sachbearbeitung machst. Bei uns sind Wohngeld/Jobcenter/Sozialamtsmitarbeiter alle in EG 8 und teilweise auch in EG9 eingruppiert (EG 9 haben etwas andere Aufgaben als EG8).

Andere Frage, wieso geht von der Zulage nichts an die Rentenversicherung? Davon habe ich noch nie was gehört. Man zahlt doch auf das Gesamtgehalt und die Zulage ist ja nicht für Nacht- oder Sonntagsarbeit, wo es Sonderregelungen gibt? Hat sich da was seit TVÖD geändert? Als ich damals Zulage gekriegt habe, wurde die ganz normal zum Gehalt gerechnet und vom Gesamtbetrag Soz.vers.Beiträge gezahlt.
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#4

Ich wurde nicht in die EG 8 eingruppiert, da eine Kollegin vor 4-5 Jahren mal auf dieser Stelle war, dann in Elternzeit ging und nun seit sie wieder hier ist, hängt sie wohl noch an meiner Stelle mit dran, obwohl sie in eine ganz andere Abteilung versetzt wurde (?!). Muss man nicht verstehen...

Wegen der Zulage: Das hatte ich von zwei Kolleginnen gehört, die ebenfalls die Zulage erhalten. Bin davon ausgegangen, dass es dann so stimmt. Aber Grundsätzlich würde man doch mehr mit der EG 8 erhalten, also mit EG 6 und Zulage oder??
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#5

Ist es nicht sogar so, wenn man die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsordnung/Vergütungsgruppe erfüllt, dass man einen Rechtsanspruch auf die Höhergruppierung hat.

Bei einer Dauer von 2 Jahren sollte man nicht mehr von einer vorrübergehenden Tätigkeit ausgehen.

Also sollte man einen schriftlichen Antrag stellen.

Wenn man dann eine Ablehnung erhalten sollte, sollte man sich von einem Fachanwalt Arbeitsrecht beraten lassen.

Gruß und viel Glück!
Merger
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#6

...da will die Verwaltung wohl eine Stellenmehrung verhindern...

..ich würde an deiner Stelle sofort einen Antrag auf Höhergruppierung stellen...gibt es einen Personalrat bei Euch, dann einschalten!
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#7

Also für deinen Aufgabenbereich muss man eigentlich mindestens EG 8 eingruppiert sein.

Wenn du auch noch die Widerspruchs und Klageverfahren bearbeitest müsstest du sogar die Wertigkeit einer EG 9/10 besitzen.

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#8

Definitiv eine EG 9-Stelle. Da aber wahrscheinlich die Voraussetzungen nicht gegeben sind (u.a. Erfahrung, AL II), dann EG 8 evtl. zzgl. Zulage.

Aber eine Freichheit seinesgleichens... Da kann man nur Kopfschütteln was dem Bürgermeister oder Personal-/Organisationsamt da im Kopf rumschwirrt....
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#9

Vielleicht etwas spät aber -

ich bin bei meiner Kommune trotz einer Ausbildung nur als Verwaltungsfachangestellte (ohne Zusatzqualifikation) im Sozialamt tätig und ich habe hier die EG. 9c TVöD...

Hoffe du konntest dein Problem von damals lösen. Smile
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#10

Wie sieht denn eine genaue Dienstpostenbeschreibung für das Sozialamt Bereich Asyl aus, damit die EG 8 gerechtfertigt ist. Kämpfe gerade für meine Frau um eine Höhergruppierung
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