Entgeltgruppe Klärwärter
#1

Hallo..

hätte eine Frage zwecks Eingruppierung Klärwärter!! Bin gelernter Anlagenmechaniker habe dann vor 3 Jahren den Klärwärter gemacht!! Nun meine Frage zur Eingruppierung 

1.Selbstständiges führen (eigenverantwortlich) nach den Vorgaben des Betriebshandbuches von 2 Kläranlagen ca. 10000 Einwohnergleichwerte..Wartung, Reperatur, Labor, Überwachung der Reinigungsprozesse, führen und auswerten der Betriebstagebücher 

2. Reparatur, Kontrollen, Auswertungen von 15 Regenüberlaufbecken und Pumpstationen

3. Vertretungsdienste auf 2 weiteren Kläranlagen

4. Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienste für sämtliche Kläranlagen 

5. Organisation der gemeinschaftlichen Einsätze in Absprechung mit der Werkleitung..Vorarbeiter-Tätigkeiten

6. Steuerung der Kläranlagen von zuhause mittels team viewer..

Freue mich über Antworten viele Grüße
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#2

Wo haben sie Dich denn eingruppiert? Unsere Leute wurde da schön über den Tisch gezogen. Der neue Klärwärter wartete zunächst eine Ewigkeit, um von EG6 in die EG8 zu kommen. Aber dann haben sie ihm sofort die Schmutzzulage aberkannt, was mit erheblichen finanziellen Einbußen für ihn verbunden war. Vom normalen Grundgehalt her blieben ihm, nach Steuer, noch nicht einmal 20,00 € mehr im Monat übrig. Die Situation vorher mit der Schmutzzulage war sozusagen faktisch besser. Es ist eine ganz große Schweinerei, was in dem Bereich abgezogen wird. Gruß Catwizel
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#3

Eingruppiert sind wir alle in E 5, was meiner Meinung nach nicht sein kann!! Demnächst sollen neue Stellenbeschreibungen erfolgen.
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#4

Das ist echt unglaublich und logo mit Wochenenddiensten sowie Bereitschaft. Eine bodenlose Frechheit; passt aber gut auf mit den Stellenbeschreibungen. Ich empfehle, in dem Punkt nichts ohne die Gewerkschaft zu machen. Man kann sich da sehr schnell vergaloppieren und selbst schaden. Die übelste Linkerei dabei hängt im Anschluss an dem Geblubber hinsichtlich der Übertragung des Aufgabenbereiches. Wenn sie Höhergruppierungen be- oder verhindern wollen, wird einfach so argumentiert, man habe den Kolleginnen/Kollegen ja den Aufgabenbereich nicht oder nicht ganz übertragen. Deshalb ist auch der Grundsatz der Tarifautomatik quasi eine Farce. Hängt sich Euer Personalrat da nicht mit rein? Wie sieht es mit Zulagen aus? Gruß Catwizel
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#5

Personalrat hält sich eigentlich raus!! Zulagen für Dienste am Wochenende bekommen wir, sowie auch Schmutzzulagen. Werkleitung unterstützt uns bei der ganzen Sache....bin gespannt was bei der Stellenbeschreibung rum kommt.
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#6

Typisch! Unsere Leute hatten durch den PR ebenfalls keine Unterstützung. Finde es echt schön, dass die Werkleitung Euch da zur Seite steht mit den Zulagen. Vorsicht ist aber die Mutter der Porzellankiste! Wenn die Stellenbeschreibung/Bewertung zu einer Höhergruppierung führt, kann es sein, dass sie Dir späterhin die Zulagen nehmen. Dann wird argumentiert, Du selbst stehst ja nicht mehr im Dreck. Auch, wenn das natürlich nicht stimmt. So erging es unserem Klärmeister. Catwizel
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#7

Stellenbewertung wurde geprüft und kam heute schriftlich zurück!!ergebnis entgeldgruppe 5!!verstehen muss und kann man sowas nicht...sogar werkleitung und ps !!höherwertige tätigkeiten würden nicht ausgeübt werden...naja dann muss man jetzt ein paar gänge zurückschalten...denn die aufgaben die ich übernehme sind oftmals meister bzw. Vorarbeitertätigkeiten..ganz zu schweigen von der verantwortung!!!naja man ist einfach enttäuscht
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#8

Echt der Hammer, aber ich habe es mir fast gedacht. Wer hat denn die Bewertung vorgenommen? Ich tippe da mal auf den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV). Die machen prinzipiell Gefälligkeitsgutachten. Mir kommt das so vor, als würde das Ergebnis im Vorfeld schon feststehen. Nur der Scheinheiligkeit wegen, suchen die dann alles mögliche, um die Stelle so dünn wie möglich zu bewerten. Das ganze Geblubber von Tarifautomatik ist eine Farce. Der größte Witz des Jahrhundert war für mich, dass im Rahmen der sog. leistungsorientierten Bezahlung (LOB), ein Verwaltungsbeamter, der vielleicht einmal eine Pumpe gesehen, aber null Ahnung davon hat, wie sie funktioniert oder zu reparieren ist, das technische Werkpersonal bewertet hat. Über eines können wir alle happy sein, für uns herrscht Fasching das ganze Jahr. Schöne Feiertage:-) Catwizel
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#9

Ja, der Kommunale Arbeitgeberverband hat die Bewertung durchgeführt. Er hat dabei aber keine einzelbewertung durchgeführt sondern alle 4 Abwassermänner über einen Kamm geschohren. Habe keine einzelbewertung bekommen, obwohl ja jede Stellenbeschreibung individuell ist!! Nach nachfrage beim Büroleiter sagt dieser, es gebe nur diese gesamtbewertung!! Kann das sein?? Fühle mich doch schon sehr verarscht!! Habe jetzt mal meinen Anwalt eingeschaltet, er ist auf Tarifrecht spezialisiert. Er sagte mir schon ich könne das anfechten bzw. auf einzelbewertung bestehen. Habe ihm meine Stellenbeschreibung zukommen lassen, seiner Einschätzung nach müsste ich in die EG 7 eingruppiert sein...alles schon sehr merkwürdig....wer hat noch einen Rat für mich??
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#10

In diesem Falle hilft in der Tat nur der sog. Individualrechtsschutz und sozusagen eine Eingruppierungsfeststellungsklage. Ich würde wärmstens empfehlen hier gegebenenfalls auch die Gewerkschaft einzuschalten. Die Rechtsabteilungen dort haben oftmals mehr Erfahrung in den Dingen als Rechtsanwälte. Es riecht förmlich danach, dass die Euch mit diesem Pauschalgeblubber über den Tisch ziehen wollen. Immer wieder das Gleiche, weil sie halt am längeren Hebel sitzen und eben darauf pokern, dass sich niemand groß erwehrt. Viel Glück weiterhin:-) Catwizel
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#11

Habe die Gewerkschaft mittlerweile eingeschaltet...die prüft die ganze Sache. Die sagten mir ebenfalls, dass ich auf Einzelbewertung bestehen kann und dass es so pauschal nicht geht. Werde jetzt abwarten, zu welchem Ergebnis die Gewerkschaft kommt... alles sehr merkwürdig.
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#12

Guckt mal in den BMT-G-O bzw. den BMT-G-II. Da steht bei den Fernertätigkeiten klar drin, wo ein Klärwärter eingruppiert ist und zwar nach Größenklassen und getrennter und nicht getrennter Schlammbehandlung. Meiner Einschätzung müsste der Klärwärter wenn <10.000 EW aber über 1.000 EW mindestens Lgr. 5 mit Aufstieg nach 6, also Zuordnung zu EG 6 bekommen. GGf. je nach Anlage sogar EG 7 (bei getrennter Schlammbehandlung und chemischer Fällung oder Chlorierungsanlage über 1.000 bis 10.000) oder, wenn über 10.000 EW mit getrennter Schlammbehandlung ohne chemische Fällung oder Chlorierungsanlage. BMT-G gilt aufgrund des Spezialitätsprinzips auch trotz neuer Entgeltordnung TVöD VKA weiter, da die Tarifverträge für gewerbliche nach wie vor nicht gekündigt oder ersetzt wurden, und auch die Überleitung in die Entgeltgruppen aus den Vergütungsgruppen. Ich bewerte ordentlich, auch, wenn mein Auftraggeber der Arbeitgeber ist (nix Gefälligkeit). Was der dann draus macht, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Hinweis: Klärwärtertätigkeit muss natürlich über 50 % ausmachen. Schöne Grüße
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