Entgeltgruppe
#1

Hallo Ihr Lieben, 

ich habe mal ne Frage und zwar sagte man mir, dass man als Angestellte (jedoch nicht gelernt als Verwaltungsfachangestellte/n sondern Ausbildung in einem verwaltungsnahen anerkannten Beruf) nicht in die Entgeltgruppe 7 TVöD fällt sondern in die 4 aber dann wohl Zuschläge erhält, sodass man dasselbe raus hat wie bei der entgeltgruppe 7. Ist dies so richtig oder bekommt man nur das ausgezahlt was bei Entgeltgruppe 4 steht? 

LG
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#2

Man wird nicht nach Ausbildung sondern nach Wertigkeit der dauerhaft übertragenenen Tätigkeiten bezahlt.
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#3

Generell sind die Entgeltgruppen 1 bis 4 für an- und ungelernte Beschäftigte gedacht. Die Gruppen 5 bis 9a betreffen Personen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung. In die Gruppen 9b bis 12 gruppieren sich Akademiker mit einem Fachhochschulstudium oder einem Bachelorabschluss, während für TVöD 13 bis 15 in der Regel ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Masterabschluss nötig ist. 

Aber ich habe eine 3-jährige anerkannte Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich gemacht. Wieso fällt man dann in E4?
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#4

Die aufgestellten Behauptungen sind unzutreffend. Wie bereits von anderer Stelle angemerkt ist grundsätzlich nicht die Ausbildung für die Eingruppierung relevant, sondern die auszuübende Tätigkeit.

Siehe z. B. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD VKA.

"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit
entspricht."

Es ist also letztlich entscheidend, welche auszuübende Tätigkeit arbeitsvertraglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im jeweiligen Einzelfall vereinbart wurde. Die Ausbildung ist für die Eingruppierung nur relevant, wenn diese in den eingruppierungsrechtlichen Regelungen (Entgeltordnung) aufgeführt ist.
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#5

Im TVöD (VKA) greift in einigen Bundesländern im allgemeinen Verwaltungsbereich die Ausbildung- und Prüfungspflicht. Soweit diese also greift (und man erfüllt diese nicht) ist eine Eingruppierung in die E7 nicht möglich. Ab dem 4. Monat gibt es dann ggf. eine Zulage zur E7.
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#6

Alles klar, danke für die Antworten Smile
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