Entgelt TVÖD VKA
#1

Hallo zusammen,

ich war insgesamt 11 Jahre bei einem Bauunternehmen tätig. Die ersten drei Jahre habe ich dort ohne kaufmännische Ausbildung gearbeitet. Anschließend habe ich eine zweijährige Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert.

Meine Tätigkeit lag hauptsächlich im Vertrieb, insbesondere im Verkauf von Neubauobjekten. Dabei war ich sowohl im Büro als auch regelmäßig auf den Baustellen tätig.

Seit einem Jahr arbeite ich nun im öffentlichen technischen Dienst. Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem das Gebäudemanagement sowie die Begleitung von Neubauprojekten als Projektleiter. Aktuell bin ich in der Entgeltgruppe 9a, Erfahrungsstufe 3, eingruppiert.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Ausbildung zum Industriekaufmann ohne eine weitere entsprechende Ausbildung keine höhere Eingruppierung erhalten könne.

Daher meine Frage an euch:

Weiß jemand, wie das im öffentlichen Dienst mit dem Thema „sonstiger Beschäftigter“ geregelt ist? Könnte dies in meinem Fall eventuell eine Möglichkeit für eine höhere Eingruppierung sein?

Gibt es darüber hinaus noch andere Möglichkeiten, eine höhere Eingruppierung zu erreichen, ohne dafür eine weitere Ausbildung bzw. ein Studium absolvieren zu müssen?

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Einschätzungen freuen und bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe!
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#2

"Weiß jemand, wie das im öffentlichen Dienst mit dem Thema „sonstiger Beschäftigter“ geregelt ist? "
Ja. Z.B. hier beschrieben https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...tigte.html

Der sonstige Beschäftigte ist aber nur relevant, wenn der Arbeitgeber höherwertig Tätigkeiten übertragen will. Meist stellt er in der Ausschreibung Bedingungen. Da hilft dann auch der sonstige Beschäftigte nichts, wenn der Arbeitgeber in der Ausschreibung eine formale Qualifikation verlangt. Je nach Abschnitt der Entgeltordnung gibt es keinen sonstigen Beschäftigten oder im Gegenteil keine Anforderung an die Person.

Daneben ist die Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu beachten (die in einigen Abschnitten der Entgeltordnung und in einigen Bundesländer gilt). Die steht dann zumindest der Eingruppierung entgegen. Aber man würde eine Zulage bekommen. Es sei denn man ist nicht bereit die entsprechende Qualifizierung nachzuholen oder besteht die Prüfung endgültig nicht.
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