Einstellung ohne geltenden Stellenplan
#1

In unserer Verwaltung sollen demnächst zwei neue Kollegen auf Betreiben des Dienststellenleiters eingestellt werden. Nur stellt sich jetzt aber die Frage, ob diese überhaupt eingestellt werden können, wenn der Stellenplan noch nicht vom Rat beschlossen und durch die Rechtsaufsicht genehmigt wurde.
Das eine Einstellung erfolgen kann, wenn diese der gültige und genehmigte Haushalt auch vorsieht, ist schon klar. Nur soll die Beschlussfassung erst Mitte des 1. Quartals 2014 erfolgen und für die Genehmigung des Haushaltes wird ja mindestens auch ein Monat benötigt. Die Einstellungen sollen aber schon zu Beginn des Jahres 2014 erfolgen. Was für Schritte, außer Mitteilung an die Rechtsaufsicht, könntet Ihr mir vorschlagen? Und wäre denn die Einstellung überhaupt rechtens?Icon_rolleyes
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#2

Moin,

in Niedersachsen ist das Haushaltsrecht so gefasst, dass man eine Einstellung außerhalb des Stellenplanes durchführen kann (es muss nur gut begründet sein). Kurzzeitverträge gingen sogar ohne Begründung. Ich schließe nicht aus, dass das in anderen Bundesländern auch so ist.

Warum ich das verhindern sollte (außer ich bin in diesem Prozess eingebunden) ist mir schleierhaft.

Grüße
1887

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