Einordnungsregeln für Entgeltgruppe 11 und 12
#1

Guten Tag. Mein Arbeitgeber hat in verbindlicher Zusage geschrieben: „Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet. Da Sie über keine Berufserfahrung verfügen, werden Sie in Entgeltgruppe 11 eingruppiert.“ 

Ich habe gesehen, in Entgeltgruppe 12 Stufe 1 ist auch für ohne Berufserfahrung dargestellt. Ich möchte gerne wissen, welcher Grund könnte trotzdem für tiefere Eingruppierung von Bedeutung sein?
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#2

Um welche Tätigkeiten handelt es sich denn?

In den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen finde ich gar nichts zur Berufserfahrung. Meines Wissens ist die Berufserfahrung auch nur für die Stufe relevant, nicht für die Eingruppierung.

Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr...rkmale.php
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#3

Es gibt Bereiche der Entgeltordnung, wo Berufserfahrung eine Rolle spielen kann. Daneben mag man einen Berufsanfänger erstmal nur Teile der Aufgabe übertragen, was dann zur E11 führen könnte.
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#4

Ingenieur für Stadtplanung. Vielen Dank 

(11.08.2023, 18:00)Gast schrieb:  Um welche Tätigkeiten handelt es sich denn? 

In den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen finde ich gar nichts zur Berufserfahrung. Meines Wissens ist die Berufserfahrung auch nur für die Stufe relevant, nicht für die Eingruppierung.

Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr...rkmale.php
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#5

Für Ingenieure gibt es spezielle Tätigkeitsmerkmale:

https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr...nieure.php

Bitte auch darauf achten, die Begriffe Stufe und Fallgruppe nicht zu verwechseln.
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#6

Auszug Entgeltordnung TVöD (VKA)

"3. Ingenieurinnen und Ingenieure
[...]
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt."

Es geht hier also um die
"langjähriger praktischer Erfahrung,"
Da diese nicht vorliegen, ist eine Eingruppierung in der E11 korrekt. Nach drei Jahren praktische Erfahrung im Sinne der Regelung ist dann in E12 einzugruppieren.
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