Eingruppierung von Baubetriebshofmitarbeitern im TVöD-VKA
#1
Exclamation 

Hallo,

in der Stadt K (VG K) sind alle Baubetriebshofmitarbeiter in den Entgeltgruppen 3 - 5 eingruppiert. In EG 5 befindet sich nur der Baubetriebshofsleiter.

Alle haben je eine abgeschlossene Ausbildung (bsp., Elektriker, Maurer, Tischler, Garten- und Landschaftsbauer etc.).

Sieht der TVöD-VKA nicht vor, dass diese Personen in Entgeltgruppe 7 eingruppiert werden müssten?
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#2

EG 3 sollte eigentlich für Personen ohne Berufsausbildung sein, für Personen mit Berufsausbildung sehe ich EG 6 als absoluten Mindeststand an und für Leitungspositionen Teamleiter sollte eine E8 das Mindeste sein. Das ist meine persönliche Meinung dazu.

EG 3 sollte die Vergütung sein, wenn man z.B. nur Dienstwagen wäscht - ohne Reperaturen und weitere Serviceleistungen.
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#3

Moin,

(15.09.2013, 17:20)Gast schrieb:  EG 3 sollte eigentlich für Personen ohne Berufsausbildung sein, für Personen mit Berufsausbildung sehe ich EG 6 als absoluten Mindeststand an und für Leitungspositionen Teamleiter sollte eine E8 das Mindeste sein. Das ist meine persönliche Meinung dazu.

EG 3 sollte die Vergütung sein, wenn man z.B. nur Dienstwagen wäscht - ohne Reperaturen und weitere Serviceleistungen.

gefragt war nicht nach Stammtischmeinungen....

Zum Thema: Die Eingruppierung richtet sich nach dem bezirklichen Lohngruppenverzeichnis (jedenfalls noch). Ohne Kenntnis des Bundeslandes kann damit niemand eine Antwort geben. Generell ist es so, dass die Ausbildung alleine wahrscheinlich nicht ausreicht. Man wird auch einschlägige Tätigkeiten verrichten müssen. Die EG 7 gehört für Überleitungen aus dem BMT G schon zu den höheren Eingruppierungen.

Grüße
1887
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#4

Ach Du heiliger Bimbam, ich dachte, so etwas gäbe es nur bei uns. Es ist eine unglaubliche Frechheit, die Kolleginnen und Kollegen derart über den Tisch zu ziehen. Wenn jemand mit qualifizierter Ausbildung und entsprechenden Aufgaben noch Hartz IV dazu beantragen muß, haben wir Sand im Getriebe. Bei den Gottkaisern im Beamtenbereich, so ab A11 aufwärts, gibt's diese Probleme nicht und bei denen endet auch die LFZ im Krankheitsfalle nicht nach 6 Wochen wie bei den ärmsten Tarifler-Schweinen. Wohl an, trotz alledem, trotz alledem, trotz SPD und alledem, schnürt man uns die Gurgel zu. Eddie
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#5

Normalerweise gehen die EG davon aus, dass Personen

ohne Ausbildung in den EG 1 - 4,
mit Ausbildung in den EG 5 -8 und
mit Fachhochschulstudium in EG 9 - 13
mit wissenschaftl. Hochschulstudium in EG 13 - 16

eingruppiert werden sollten.

Darüberhinaus sollten Personen, die früher die "klassischen Arbeiter" waren, im TVöD-VKA in die EG 7 eingruppiert.
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