Eingruppierung und Berufserfahrung bei Wechsel TV L KR
#1

Moin moin,

habe 11 Jahre nach meinem Examen als Krankenschwester in einer privaten Klinik (Bezahlung/Stufen an TVöD "orientiert") gearbeitet und fange im Herbst am 1.10. in der Uniklinik Stuttgart an. War dort in der EG 7 Stufe 5 weil über 10 Jahre angestellt bereits.
Welche Stufe hätte ich dann dort?

Dankeschön
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#2

Kommt darauf an was vor Einstellung mit der Uniklinik ausgehandelt wurde. Wenn man darauf verzichtet hat vermutlich Stufe 3 bzw. Stufe 1, wenn die bisherige Berufserfahrung für die neue Position nicht einschlägig ist.
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#3

(18.05.2025, 12:36)Gast schrieb:  Kommt darauf an was vor Einstellung mit der Uniklinik ausgehandelt wurde. Wenn man darauf verzichtet hat vermutlich Stufe 3 bzw. Stufe 1, wenn die bisherige Berufserfahrung für die neue Position nicht einschlägig ist.


Danke, es wurde nur die EG vertraglich festgelegt und der Hinweis das der Personalrat auch beteiligt ist an Einstellungen. Einschlägig wäre die Berufserfahrung definitiv, kann auch nachgewiesen/bescheinigt werden.
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#4

Man hätte besser über die Stufe verhandelt. Aber Stufe 3 lässt sich (wenn tatsächlich einschlägige Berufserfahrung) noch durchsetzen. Falls der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist, kann man überlegen, noch über die Stufe zu verhandeln. (Formal erfordert es eine Ablehnung des Angeboten mit Stufe 3. Dann kann es zu einer besseren Stufe kommen, aber auch dazu, dass es zu keinen Arbeitsvertrag kommt. Das Risiko sollte aber für Krankenschwestern sehr gering sein.)
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#5

(19.05.2025, 13:03)Gast schrieb:  Man hätte besser über die Stufe verhandelt. Aber Stufe 3 lässt sich (wenn tatsächlich einschlägige Berufserfahrung) noch durchsetzen. Falls der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist, kann man überlegen, noch über die Stufe zu verhandeln. (Formal erfordert es eine Ablehnung des Angeboten mit Stufe 3. Dann kann es zu einer besseren Stufe kommen, aber auch dazu, dass es zu keinen Arbeitsvertrag kommt. Das Risiko sollte aber für Krankenschwestern sehr gering sein.)

okay danke. Dadurch das die EG nun höher ist wie vorher, wäre eine Stufe Verlust auch nicht so dramatisch bei mir. Es scheint Standard zu sein dass in den Verträgen stets nur die EG genannt wird dort. Die Stufeneingruppierung erfolgt immer durch die PA bzw. dann noch beim Personalrat anhand vorgelegter (beglaubigter/übersetzter) Nachweise im Anschluss erst sagte man mir (war bei anderen auch der Fall)
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#6

"Dadurch das die EG nun höher ist wie vorher,"
Das wäre ein Indiz gegen einschlägige Berufserfahrung. Allerdings sind natürlich die konkreten Aufgaben zu vergleichen und wie der bisherigen Aufgaben im TV-L eingruppiert werden würden. Das kann aber dazu führen, dass es nur Stufe 2 wird.

"Es scheint Standard zu sein dass in den Verträgen stets nur die EG genannt wird dort."
Das oft schon. Aber wenn man förderliche Berufserfahrung (oder einschlägige Berufserfahrung über Stufe 3 hinaus) angerechnet bekommen will, braucht man halt eine Vereinbarung die man sich zumindest schriftlich bestätigen lässt.

"Die Stufeneingruppierung erfolgt immer durch die PA bzw. dann noch beim Personalrat anhand vorgelegter (beglaubigter/übersetzter) Nachweise im Anschluss erst sagte man mir (war bei anderen auch der Fall)"
Das deutet halt darauf hin, dass man nur einschlägige Berufserfahrung bis maximal Stufe 3 anerkennen will. Natürlich muss auch eine Einigung auf die Stufe dann noch durch den Personalrat.
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