Eingruppierung in E11 ohne Studium
#1

Hallo,
 
ich habe mal eine Frage zu Eingruppierung. Benötigt man für eine E11 Stelle zwingend ein Studium? Oder reicht es wenn man die Stellenbeschreibung entsprechend anpasst?
 

Hat hier jemand Erfahrungen diesbezüglich?
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#2

Hallo,
das lässt sich so pauschal nicht sagen.
Stellenbeschreibung anpassen wird nicht viel bringen. Dann ist die Stelle evtl. keine EG 11 mehr.
Bei manchen Eingruppierungen gibt es neben der Hochschulbildung noch das Merkmal der sonstigen Beschäftigten mit gleichwertigen Fähigkeiten.
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#3

Ja, genau, das Merkmal der sonstigen Beschäftigten mit gleichwertigen Fähigkeiten steht auch dabei, mein Chef meint aber, dass ich lediglich in E9 eingruppiert werden kann, da ich keinen Bachelor Abschluss habe. Der Beschäftigte, der die Aufgaben momentan ausübt, ist in E13 eingruppiert...
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#4

Auch wenn es ein bisschen später ist: Ich sitze ohne Studium auf eine E11 Stelle (Öffentlicher Dienst in Bremen). Ich habe einen Abschluss als Operative Professional. Da ich aber kein Hochschulabschluss habe wird mir eine Entgeltstufe abgezogen (entsprechend Nr. 1.4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung im TV-L) und bekomme somit E10.
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