Voraussetzungen Projektleiter im Bauamt E11
#1

Hallo,

kann ich als Projektleiter im Bauamt in die E11 auch ohne anerkannten Bachelorabschluss eingestuft werden?

Vorbildung und Erfahrung:
Bei 9 Jahren Erfahrung als Projektleiter
Technischen Betriebswirt IHK
Bachelor of Engineering (allerdings nur Ordinary Degree)
Staatlich geprüfter Elektrotechniker
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#2

Kommt darauf an, nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung die Projektleitung eingruppiert ist. Daneben kann dann die Frage Ausbildungs- und Prüfungspflicht eine Rolle spielen oder bei Eingruppierung der Tätigkeit im Bereich Ingenieure, ob eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter möglich ist oder ggf. die Tätigkeiten eigentlich nach E11 zu bewerten sind.
Bei einer Ausschreibung ist ggf. das Problem, dass man die Anforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt. Dann bekommt man die Tätigkeit ggf. nicht übertragen.
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#3

Also mir wurde im Vorstellungsgespräch mitgeteilt, dass es für die Eingruppierung E11 einen anerkannten Bachelor Engineering braucht. Ansonsten könnte ich nur in der 9b beginnen.
Die Ausschreibung:

Abgeschlossenes Studium als Bachelor/ Dipl.-Ing. (m/w/d) (FH) der Fachrich-tung Elektrotechnik oder vergleichbare Studienrichtungen, alternativ eine ab-geschlossene Weiterbildung zum Elektrotechniker (m/w/d) oder vergleichbare mit Bezug zur Elektrotechnik

Leider hat mein Ordinary Degree aus Wales nicht die vollen ECTS für einen vollwertigen deutschen Bachelor. Allerdings hätte ich gehofft, dass dies durch meine zusätzlichen Qualifikationen trotzdem passen würde.
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#4

Der Arbeitgeber hat wohl vor, Aufgaben eines Technikers zu übertragen. Dann ist die E9b korrekt. Tariflich könnte man auch Aufgaben als Ingenieur übertragen. Dann wäre eine Eingruppierung E10 möglich. Bei Feststellung der Eigenschaft als sonstiger Beschäftigter E11. Aber man kann den Arbeitgeber zu keinem dieser Wege zwingen. Ist weitgehend die Entscheidung des Arbeitgebers. Die Entscheidung, ob die Eigenschaft eines sonstigen Beschäftigten vorliegt, wäre theoretisch gerichtlich überprüfbar.
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