16.11.2025, 13:05
Hallo zusammen,
bezüglich richtiger Eingruppierung hätte ich mal eine Frage.
Kommunen tun sich ja leider immer etwas schwer, wenn es sich um entsprechende und leistungsorientierte Entlohnung von Gerätewarten dreht, da es immer wieder heißt es sei kein erlernter Beruf. Zulagen, die in den Kommunen zugeschnittenen VKA Verträgen zu finden sind, müssen erstmal geprüft werden ob sie auch für Gerätewarte greifen. Fazit: Ein ewiges hin und her zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Ich bin hauptamtlicher Gerätewart/Atemschutzgerätewart. Meine Tätigkeiten fangen an, mit bei der kompletten Überwachung der jährlichen Kontrollen der Einsatzfahrzeuge/ Wartungen /Tüv/SP Prüfungen. Wartungsarbeiten an DLK Fahrzeug. Kleinere Reparaturen werden selber durchgeführt. Komplette Überwachung und Instandhaltung der Gerätschaften . Komplette eigenständige Wartung, Reparatur und Reinigung der gesamten Atemschutztechnik. Prüfung und Wartung von speziellen Gasmessgeräten. Reinigung/Waschen diverser Feuerwehrbekleid und.zusätzlich Brandschutzerziehung Kindergarten, Grundschulkinder. Zusätzlich bei Einsätzen das Einsatzfahrzeug mit besetzen .Teilweise Ausbilder im Bereich Messtechnik und Atemschutz, usw.Bevölkerungsschutz.
Bezahlt werde ich nach EG 7. Meiner Meinung müsste man doch bei all diesen Tätigkeiten mi destens in die EG 8 eingestuft werden wenn nicht sogar in die 9a?? Wer kann mir da mal Auskunft geben.
Gruß
Marky
bezüglich richtiger Eingruppierung hätte ich mal eine Frage.
Kommunen tun sich ja leider immer etwas schwer, wenn es sich um entsprechende und leistungsorientierte Entlohnung von Gerätewarten dreht, da es immer wieder heißt es sei kein erlernter Beruf. Zulagen, die in den Kommunen zugeschnittenen VKA Verträgen zu finden sind, müssen erstmal geprüft werden ob sie auch für Gerätewarte greifen. Fazit: Ein ewiges hin und her zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Ich bin hauptamtlicher Gerätewart/Atemschutzgerätewart. Meine Tätigkeiten fangen an, mit bei der kompletten Überwachung der jährlichen Kontrollen der Einsatzfahrzeuge/ Wartungen /Tüv/SP Prüfungen. Wartungsarbeiten an DLK Fahrzeug. Kleinere Reparaturen werden selber durchgeführt. Komplette Überwachung und Instandhaltung der Gerätschaften . Komplette eigenständige Wartung, Reparatur und Reinigung der gesamten Atemschutztechnik. Prüfung und Wartung von speziellen Gasmessgeräten. Reinigung/Waschen diverser Feuerwehrbekleid und.zusätzlich Brandschutzerziehung Kindergarten, Grundschulkinder. Zusätzlich bei Einsätzen das Einsatzfahrzeug mit besetzen .Teilweise Ausbilder im Bereich Messtechnik und Atemschutz, usw.Bevölkerungsschutz.
Bezahlt werde ich nach EG 7. Meiner Meinung müsste man doch bei all diesen Tätigkeiten mi destens in die EG 8 eingestuft werden wenn nicht sogar in die 9a?? Wer kann mir da mal Auskunft geben.
Gruß
Marky


