Eingruppierung als MFA
#1

Hallo, ich bin medizinische Fachangestellte mit 3-jähriger Ausbildung und 2 Jahren Berufserfahrung. Demnächst beginne ich als MFA im öffentlichen Dienst in EG 5. Kann ich gleich in Stufe 2 eingruppiert werden, oder muss ich zwangsläufig in Stufe 1 anfangen?
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#2

Soweit einschlägige Berufserfahrung vorliegt wäre Stufe 2 zu gewähren. Für einschlägige Berufserfahrung reicht es grundsätzlich nicht, dass es eine Tätigkeit als MFA war. Die frühere Tätigkeit müsste im Kern der zukünftigen Tätigkeit entsprechen.

Daneben kann förderliche Berufserfahrung bei Personalgewinnungsproblemen gewährt werden. Dazu muss man vor Vertragsabschluss mit dem potentiellen Arbeitgeber verhandeln.
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