Eingruppierung Vb Fallgruppe 1a in Vb 1c
#1

Ich bin vor vielen Jahren direkt in BAT Vb Fallgruppe 1 a eingruppiert worden (liegt mir schriftlich so vor). Ist es überhaupt möglich, dass ich, als ich intern auf  eine andere Stelle versetzt wurde ( im neuen Arbeitsvertrag steht Vergütungsgruppe Vb -ohne Angabe der Fallgruppe), plötzlich in Fallgruppe 1c sein sollte. 1c heißt ja Bewährungsaufstieg aus Vc .... ich war aber nie in Vc ....
Entgeltmäßig ist es ja gleich, außer jetzt bei einer Überleitung in die neue Entgeltordnung .....mögliche Überleitung in 9b ....
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#2

Bitte um Hilfe ....
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#3

Hallo,
sofern die neue Stelle so bewertet ist kannst du nichts machen.
Du müsstest nachfragen welche Fallgruppe du bis zum 1.1.17 warst. Wenn du jetzt in 1c eingruppiert bist, muss sich ja deine Tätigkeit vereinfacht haben. Du brauchst anscheinend keine umfassenden Fachkenntnisse mehr. Da würd ich mal nachfragen.
Vb 1a wäre jetzt 9b gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen
Vb 1c wäre jetzt 9a gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen
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