Überleitung von IVb Fallgruppe 1B in E9 Stufe 6 möglich
#1

Hallo!

Ein tolles Forum hier mit qualifizierten Antworten. Deshalb wage ich auch meine Frage.

Vor der Überleitung in den TVöD hatte ich die Gehaltsgruppe IV B (1b), also einen Bewährungsaufstieg aus der V B.
Ich wurde dann in die E9 übergeleitet und habe momentan die Stufe 5.
Nun habe ich durch einen Mitarbeiter des Personalbereiches zufällig erfahren, dass es bei meiner "Konstellation" einen Aufstieg in Stufe 6 geben soll.
Bisher war ich der Meinung, dass Stufe 5 die Endstufe ist und finde auch in keiner Tabelle die Stufe 5.

Kennt sich jemand hier damit aus und kann mir dazu etwas sagen?

Besten Dank im Voraus.
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#2

Moin,

der Regelfall ist, dass 6 die Endstufe ist:

Zitat:§ 16
Stufen der Entgelttabelle
(1) 1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2Die Abweichungen von
Satz 1 sind im Anhang zu § 16 geregelt.

Für die Entgeltgruppe 9 gibt es Sonderregeln in der Anlage zu § 16:
Zitat:b) in der Entgeltgruppe 9 die Stufe 4 bei Tätigkeiten entsprechend
- Lohngruppe 9 BMT-G/BMT-G-O,
c) in der Entgeltgruppe 9 die Stufe 5 bei Tätigkeiten entsprechend
- Vergütungsgruppe Vb BAT/BAT-O
ohne Aufstieg nach IVb,
- Vergütungsgruppe Vb BAT/BAT-O
nach Aufstieg aus Vc,
- Vergütungsgruppe Vb BAT/BAT-O
nach Aufstieg aus VIb (Lehrkräfte),

Der Aufstieg von Vb nach VIb ist darin nicht benannt, also ist die Stufe 6 Deine Endstufe.

Grüße
1887
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#3

Genau so ist es. Bin selbst ein Vb/IVb Kandidat und habe die Stufe 6. Aber Bewährungsaufstiege gibt es doch gar nicht mehr, wann ist denn deine Bewährungszeit abgelaufen? Als sie bei mir damals abgelaufen war, war das in dem Zeitraum, wo man das auf Antrag noch machen konnte. Da wurde sogar neu gerechnet und ich bin in eine neue Zwischenstufe gekommen. Das ist aber Jahre her.

Inzwischen gibt es Bewährungsaufstiege gar nicht mehr, insofern würdest Du in der kleinen EG 9 bleiben.
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#4

Hallo!

Danke für eure Antworten.

Ich war im Jahr 1997 aus der Vb in die IVb aufgestiegen. Übergeleitet in die E9 Stufe 4+, im Oktober 2007 dann Stufe 5! So hätte ich dann im Oktober 2012 in die Stufe 6 kommen müssen. Nach einigen Telefonaten wurde mir das jetzt auch bestätigt. Ich wurde "vergessen"!
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#5

Ich wurde auch vergessen und mußte hinterhertelefonieren. Gleicher Zeitraum, evtl. sogar gleicher Arbeitgeber? Wink
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#6

Nun ja. man will ja nix unterstellen. Aber es ist schon traurig. Bin in einer größeren Stadt in Sachsen-Anhalt angestellt.
Man muss aber auch sagen, dass das Tarifrecht schon mehr als kompliziert ist.

Mir wurde dann noch mitgeteilt, dass rückwirkend zum Oktober 2012 die Zahlung des Strukturausgleiches eingestellt wird. Dieser wurde dann sicher auch nur für 5 Jahre gezahlt.

Nun warte ich auf meine Gehaltsabrechnung und bin gespannt.
Und zwischendurch geisterte auch noch herum, dass der Aufstieg aus dieser Stufe 5 in die Stufe 6 entweder 6 Jahre oder gar 9 Jahre dauert.
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#7

Hallo in die Runde,

der Aufstieg von Stufe 5 in Stufe 6 dauert 5 Jahre.
1 Jahr in Stufe 1 zu Stufe 2
2 Jahre in Stufe 2 zu Stufe 3
3 Jahre in Stufe 3 zu Stufe 4
usw. ...

Grüße
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#8

(15.03.2013, 12:41)mauswanderer schrieb:  Hallo in die Runde,

der Aufstieg von Stufe 5 in Stufe 6 dauert 5 Jahre.
1 Jahr in Stufe 1 zu Stufe 2
2 Jahre in Stufe 2 zu Stufe 3
3 Jahre in Stufe 3 zu Stufe 4
usw. ...

Grüße

Moin,

das ist das Grundprinzip, aber zur EG 9 gibt es einige Sonderregeln in der Anlage zu § 16 u.a.

Zitat:(3) Abweichend von § 16 Abs. 3 Satz 1 gelten für die Stufenlaufzeiten folgende
Sonderregelungen:
a) In der Entgeltgruppe 9 wird die Stufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3 bei
Tätigkeiten entsprechend der Lohngruppe 9 BMT-G/BMT-G-O erreicht.
b) In der Entgeltgruppe 9 wird die Stufe 5 nach neun Jahren in Stufe 4 bei
Tätigkeiten entsprechend der Vergütungsgruppe Vb BAT/BAT-O ohne Aufstieg
nach IVb und der Vergütungsgruppe Vb BAT/BAT-O nach Aufstieg
aus Vc erreicht.

Grüße
1887
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#9

Hallo 1887,

wieder was gelernt, aber diese Sonderregelung ist echt nicht ohne..

Grüße

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#10

Hallo, vielleicht kann mir auch jemand helfen. Ich bin seit 2007 in der E9. Im Oktober 2011 wurde ich in die E9 Stufe 5 eingestuft. Jetzt habe ich nachgefragt, da ich ja seit 01.10.2016 in die Stufe 6 rücken müsste. Da wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht so wäre. Ist dies korrekt?
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#11

Wenn es die kleine E9 ist, ist das (noch) korrekt. Bis zur Einführung der neuen EGO in 2 Wochen.
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#12

Wichtig wäre wie deine Eingruppierung aus dem BAT zustande kam.
Mögliche Konstellationen wären die kleine EG 9 - nächstes Jahr in 9a Stufe 6,
große EG 9 (normale Stufenlaufzeiten und Stufe 6) in 9b.

BAT Vb nach Aufstieg in Vc oder Vb ohne Aufstieg nach IVb ist die kleine EG 9 und somit EG 9a
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