Eingruppierung TVöD
#1

Hallo.
Ich bin seit Ende 2022 Mitarbeiter eines Bauhofes in Sachsen-Anhalt. Ich wurde mit der Stufe vier Punkt drei eingestellt. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung in handwerklichen Tätigkeiten. Also Zentralheizung Lüftungsbauer und habe danach viele viele Jahre in einem Landschaftspflegeunternehmen gearbeitet, wo ich mir viele Tätigkeiten angeeignet habe und Lehrgänge besucht habe, unter anderem Baumpflanzung, Baumschnitt, Baumpflege.
Also sprich Baum eins Baum zwei arbeiten mit Hubarbeitsbühne. Und Baumschnitt und Fällung mit Hubarbeitsbühne. Seit besagtem Ende 2022 bin ich Mitarbeiter des Bauhofs als Bauhofsmitarbeiter eingestellt. Hier übe ich viele Tätigkeiten aus. Im Sommer hauptsächlich die Rasenmahd manuell und mit Maschine, also Traktor Rasenmäher. Und Motorsense Freischneider. Unter anderem der Heckenschnitt und der Profilschnitt und die Straßenunterhaltung wie Löcher zu. Und alles andere, in diesem Rahmen habe ich auch einen Lehrgang zur Beschilderung absolviert. Da ich den Führerschein Klasse C eins e habe, bin ich im Winter auch im Winterdienst mit Unimog und großem Schiebeschild und Streuer am Arbeiten. Unter anderem auch mit Multicar und Traktor sowie Radlader, des Weiteren bin ich auch im Baubereich tätig. Straßenausbesserung Fußwegbau. Mit Bagger-Radladerpflastern und alles was dazu gehört. In den Wintermonaten, wenn wir gerade keinen Winterdienst fahren und wir uns um die Bäume kümmern können, bin ich im Baumschnitt oder Baumfällung tätig. Auch mit Hubarbeitsbühne wenn es darauf ankommt. Nun ist es auch so, dass ich die Gruppenleitung habe, das heißt 3 bis 5 Mann sind ständig bei mir und wir sind am Arbeiten. Bäume schneiden, Rasenmähen und so weiter.

Nun zu meiner Frage. Wie sieht es in diesem Bereich aus? Was für eine Eingruppierung könnte oder müsste ich in diesem Fall erhalten? Momentan bin ich in der Stufe 4 .4 und mit meinem Antrag auf Höhergruppierung gehe ich dann in die 5.4 . Meine Frage ist nun, reichen meine Fähigkeiten und Kenntnisse aus, alleine schon wegen dem Winterdienst in der Gruppenführung, um in die Lohngruppe 6 oder besser zu kommen? 
Laut Aussage unserer Personalabteilung ist dieses wohl angeblich nicht möglich. Ich würde mich sehr über eine Antwort mit einer schlüssigen Ansage freuen. Vielen Dank.
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#2

Gibt es in Sachsen-Anhalt einen landesbezirklichen Tarifvertrag? Dann da rein schauen.

Ansonsten gelten die handwerklichen Tätigkeitsmerkmale der TVöD Entgeltordnung. Dazu muss man die Zeitanteile der einzelnen Arbeitsvorgänge ermitteln und schauen, ob Entgeltgruppe 6 mindestens mit 50 % erreicht wird. Bin da kein Experte, aber ich vermute, dein Personalamt hat Recht. Es ist bei der Eingruppierung eher von Nachteil, viele Arbeiten auszuüben. Besser ist es, wenige, aber hochwertige Arbeiten zu erledigen.
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