Eingruppierung TVÖD Kommune
#1

Hallo und guten Abend,
 
ich bin gelernte Industriekauffrau und Bilanzbuchalterin IHK und habe eine Stelle in der Kämmerei einer Gemeinde und in E5 eingruppiert.
Allerdings wird die Ausbildung nicht anerkannt, es heißt, ich muß den Al 1 machen um in 6 eingruppiert zu werden. Auch die 5 Jahre, die ich in einer anderen Gemeinde in der Kämmerei war, finden keine Berücksichtigung.
 
Ist dies denn gesetzlich so geregelt, dass man den Al 1 für die Gruppierung braucht? Meines Erachtens benötigt man doch nur eine vergleichbare Ausbildung?
 
Vielen Dank für die Hilfe (ich spreche demnächst das Thema an und möchte auf der sicheren Seite sein)
 
Andrea
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#2

In einigen Bundesländern greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Entgeltordnung. Dann steht der fehlende Abschluss einer Eingruppierung in der E6 entgegen. Allerdings gibt es nach 3 Monaten eine Zulage nach E6. Es sei denn man will den Al 1 nicht machen.
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#3

Hallo,
danke, das bedeutet, dass meine Ausbildung als Industriekauffrau nicht zählt, nur der AL 1.
danke
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