Einstufung bei Wechsel von Kommune zu anderer Kommune
#1

Guten Tag, ich werde zum 1.10.2026 von einer Kommune (kreisfreie Stadt) zu einer Amtsgemeinde wechseln. Ich habe mich auf eine Stelle beworben und den Zuschlag erhalten in meiner aktuellen Eingruppierung (9c). Seit 10 Jahren bin ich in der Endstufe (6) in der 9c. Nun hat mich mein zukünftiger Dienstherr angeschrieben und teilte mir mit, dass er mich in der 9c Stufe 5 einstellen wird. Ich bin der Meinung, dass mannshoch bei den Erfahrungsstufen in der jeweiligen Eingruppierung bewährt und nicht mit dem jeweiligen fachlichen Inhalt. Liege ich da falsch? Wie ist denn die Rechtslage?

Liebe Grüße
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#2

Bei einer Einstellung mit einschlägiger Berufserfahrung besteht nur Anspruch auf die Stufe 3. Alles weitere ist Verhandlungssache. Wenn man mit dem Angebot nicht einverstanden ist muss man es ggf. ablehnen. OB dann Stufe 6 angeboten wird oder man die Stelle nicht bekommt würde man dann sehen.
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