21.05.2026, 14:55
Guten Tag, ich werde zum 1.10.2026 von einer Kommune (kreisfreie Stadt) zu einer Amtsgemeinde wechseln. Ich habe mich auf eine Stelle beworben und den Zuschlag erhalten in meiner aktuellen Eingruppierung (9c). Seit 10 Jahren bin ich in der Endstufe (6) in der 9c. Nun hat mich mein zukünftiger Dienstherr angeschrieben und teilte mir mit, dass er mich in der 9c Stufe 5 einstellen wird. Ich bin der Meinung, dass mannshoch bei den Erfahrungsstufen in der jeweiligen Eingruppierung bewährt und nicht mit dem jeweiligen fachlichen Inhalt. Liege ich da falsch? Wie ist denn die Rechtslage?
Liebe Grüße
Liebe Grüße


