Eingruppierung Leiter Liegenschaftsverwaltung
#1

Hallo,

ich bräuchte die Hilfe einer im Eingruppierungswesen kundigen Person.
Ich bin bei einer Gemeindeverwaltung Leiter der Liegenschaftsverwaltung. Zu den Aufgaben gehören die komplette Bewirtschaftung der Bestandsgebäude (mehrere Schulen und Hallen, Feuerwehrgerätehauser, Friedhöfe etc.) incl. Sicherstellung der Betreiberverantwortung, Kosten- und Vertragsmanagement, Organisation der Gebäudereinigung, Flächenmanagement, Schließsystem u. Schlüsselmanagement.
Führen von Verhandlungen über Grundstücksgeschäfte sowie privatrechtliche Nutzungs-, Miet- und Pachtverträge (insg. Arbeitszeitanteil über 50%) 
Fachliche u. größtenteils disziplinarische Mitarbeiterführung (25 Personen).
Ich bin momentan in der EG 8 eingruppiert, was meiner Meinung nach zu niedrig ist. Ein Hochschulstudium ist vorhanden, ich möchte eine korrigierende Höhergruppierung beantragen.

Hat jemand Erfahrungswerte bzw. kann mir Tipps geben? Eine offizielle Stellenbeschreibung für meine Stelle gibt es leider nicht.

Ein hilfesuchender Liegenschaftler
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#2

Hallo,

in unserer Verwaltung ca. 10.000 EW hat der Fachbereichsleiter des GIM´s 12 MA unter sich und ist auch mit Studium in eine E10 eingruppiert.

- 35 % bes. Schwierigkeit u. Bedeutung (u.a. Leitung des FB´s)
- 77 % bes. verantwortungsvolle Tätigkeit (u.a.Geofachdaten und Informationssysteme und Admin; Beiträge nach BauG und KAG; Bearbeitung bes. schwerer Einzelfälle / Fälle grunds. Bedeutung; vorbereitende Arbeiten für Entscheidungsträger)
- 100 % gründl. umfassende Fachkenntnisse (u.a. Katastervermessung; Bodenordnung; Vergabe Hausnummern usw.)

LG
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#3

Wichtig ist der Grad der Personalverantwortung. Nur wenn es eine echte Führungsposition ist würde man einen Gesamtarbeitsvorgang bilden. Der wäre dann sicherlich mehr als E8. Ansonsten kommt es auf die Zeitanteile an. Um die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen ist konkret die korrekte Eingruppierung anzugeben und die entsprechende Bezahlung einzufordern. Wichtig ist Klarheit über die übertragenen Tätigkeiten zu haben. Dies in einer Weise, die vor Gericht vorgelegt werden kann. Wenn möglich vom Arbeitgeber anerkannt. Vorher natürlich verhandeln und eine Lösung suchen.
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#4

Die Verhandlungen über Grundstücksgeschäfte etc. sind meiner Meinung nach auch höherwertiger anzusetzen als E8. Sie haben ja auch eine extreme Außenwirkung, und stellen damit eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit dar, was E9c entspräche.
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