Eingruppierung Kinderschutzfachkraft / Insofa
#1

Als Diplom Sozialpädagogin in einer Erziehungsberatungsstelle bin ich in S 12 TVöD eingruppiert. Ich arbeite dort u.a. für den Träger als zertifizierte Kinderschutzfachkraft / INSOFA.
Ergibt sich aus dieser Rolle ein Anspruch auf Höhergruppierung?
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