Eingruppierung Kassenleitung und Leitung Vollstreckungsstelle
#1

Hallo,

ich bin Kassenleitung und Leitung der Vollstreckungsstelle in einer Vewaltungsgemeinschaft mit 5 Behörden. Mir sind 2 Mitarbeiter unterstellt. Gibt es eine Möglichkeit der Eingruppierung in EG 9b oder EG 9c?
Momentan bin ich in EG 9a eingruppiert.

VG
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#2

Handelt es sich um eine Kasse im Sinne der Verordnung über das Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (KuRVO)? (Dies spielt für die Anwendbarkeit des Abschnittes der Entgeltordnung TVöD (VKA) eine Rolle: https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr..._kasse.php )
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#3

Ja, um diese handelt es sich
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#4

Dann ist die Eingruppierung E9a korrekt. Für eine höhere Eingruppierung müsstet du dich auf eine andere Stelle bewerben.
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