Eingruppierung IT im TVöD VKA
#1

Guten Tag,

ich bin seit kurzem Führungskraft mit EG-10 + Zulagen (in Summe EG-12) im TVÖD VKA. 
Da ich kein Studium, sondern nur eine IT-Ausbildung habe, muss ich nebenbei noch ein Studium machen.

Nun ist es so, dass ich darum kämpfen möchte in den TVöD-V, Bereich IT zu wechseln, da die Stelle recht IT-lastig ist.

Mit wurde jedoch mitgeteilt, dass ich dann immer noch nicht (ohne Studium) in die EG-12 kommen könnte, da ich mindestens 3 Leute in meinem Team haben müsste, die in EG-11 eingruppiert sein müssten. Ich finde dazu leider keine Informationen.

Ist das wirklich so?

Vielen Dank für hilfreiche Auskünfte
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#2

Unklar ist weshalb eine Eingruppierung in die E10 möglich ist aber nicht in die E12.

Weder im allgemeinen Teil noch im IT-Teil ist ein Studium für die E12 zwingend. Im allgemeinen Teil könnte aber die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen. Aber dann wäre eigentlich die E10 auch nicht möglich.

Im IT-Bereich ist auch ohne Vorgesetzter von zwei Personen mit E11 bzw. drei mit E10 eine E12 möglich. Aber kommt halt auf die genau übertragenen Aufgaben an. Die Details finden sich in der Entgeltordnung.
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#3

Es kommt aus meiner Sicht eher auf die Stellenbeschreibung bzw. auf die Aufgabe an.

Grundsätzlich kann man auch problemlos ohne Studium auf eine E13 Stelle eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Die Einstellung auf eine solche Stelle ist erstmal nur eine ja/nein-Entscheidung.
Einzig eine Verbeamtung im gehobenen Dienst ist nur mit abgeschlossenem Studium möglich.
Eine nachträgliche Höhergruppierung ist soweit ich weiß, nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich (wenn sich die Stellenbeschreibung bzw. die Tätigkeit ändert und es quasi per Definition eine höherwertige Tätigkeit wird).

Das mit der Anzahl der Untergebenen kommt aus der Entgeltordnung (Anlage zum Tarifvertrag).
Dort ist beschrieben, welche Voraussetzungen für gewisse Eingruppierungen gegeben sein müssen.

Beim TVÖD-VKA ist es so, dass man zwingend in E13 eingruppiert werden muss, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Für eine zwingende Eingruppierung in E12 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe
bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Quelle:
Öffentlicher Dienst TVöD Eingruppierung IT-Fachkräfte

Wenn du der Meinung bist, dass du falsch eingruppiert wurdest, solltest du dich vertrauensvoll an deine Gewerkschaftsvertetung wenden.
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