Eingruppierung E9 richtig? (Informatiker im VKA)
#1

Hallo Forum,

ich recherchiere nun schon seit einiger Zeit - allerdings finde ich keine zuverlässige Aussage darüber welches die Kritierieren sind für eine Höhergruppierung auf E10 bzw. darüber ob ich "nicht (jetzt)" sogar falsch eingruppiert bin. Aber gut.. zum Fall.

Ich bin Informatiker mit einem Bachelorabschluß (allg. Informatik (Hochschule) - B.Sc.) . Ich wurde eingestellt direkt nach meinen Abschluss in die E9 (VKA). Das ist alles noch in Ordnung meines Erachtens. Da ich Berufsanfänger war. Das ist allerdings 5,5 Jahre her.

Dazu ist zu sagen, dass ich seit 3 Jahren zu meinen bisherigen normalen Sachbearbeitertätigkeiten, meist Datenverarbeitung, auch regelmäßig programmiertechnische Arbeiten durchführe, welches auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist und verwendet wird. Darüberhinaus habe ich auch systemadministratorische Arbeiten stellvertretend (urlaubsvertretend) übernommen (das wird vermutlich keine Rolle spielen).

Ich las (bzw. interpretiere) unter der sogn. "Anlage 5 Tarifeinigung über Entgeltordnung zum TVÖD für den Bereich VKA" unter Anlage 1 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (Seite 32 im PDF - das trifft auf mich zu), dass mein Abschluss eigentlich die Eingruppierung in E10 bedingt.

->Interpretiere ich das richtig.. oder sehe ich was falsch oder beachte etwas nicht. Ich bin jetzt kein professioneller Beamtendeutschversteher (nicht abwertend gemeint!) ... Ich möchte eigentl. nicht meinen Arbeitgeber welchseln - was wohl viele Vorschlagen werden, da ich meinen Job gut finde. Mein ehemaliger direkter Vorgesetzter (wechselte nun in die Wirtschaft) hat damals die Höhergruppierung empfohlen und weitergeleitet, seit dem warte ich.

Vom Arbeitgeber werde ich nun seit mehr als 1 Jahr hingehalten und auch auf Nachfrage bei meinem zuständigen Personalsachbearbeiter kommt keine Bewegung in meinem Fall.

Was meint das Forum? Ist eine Höhergruppierung wie ich das sehe gerechtfertigt und wie
kann ich am Besten vorgehen dies zu erreichen?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus auf Ihre Antworten.

freundliche Grüße
Hannes
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#2

http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_5.pdf

nachgeliefert
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#3

Die neue Entgeldordnung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Bis jetzt liegt ja nur der "Entwurf" vor. Nach offizieller Veröffentlichung würde ich darauf begründend nochmal einen Antrag stellen.

Beatrix
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