Richtig eingruppiert als Online-Redakteurin im TVÖD?
#1

Guten Tag,

ich hoffe, dass der Schwarm mir meine Anfrage beantworten kann.
Ich würde gerne wissen, ob ich als Online-Redakteurin richtig eingruppiert wurde und wie ich dies ggf. detailliert prüfen kann.

Nach dem Abitur habe ich ein Redaktionsvolontariat durchlaufen und anschließend noch einen Bachelor of Science an einer Uni erworben.

Nach mehreren beruflichen Stationen bin ich nun seit etwa 8 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber als Online-Redakteurin beschäftigt. Es handelt sich um einen großen Fachverband.
Mein Einstieg erfolgte durch einen Minijob. Später wurden Stunden zu einer Teilzeittätigkeit aufgestockt. Eine Stellenbeschreibung ist nicht vorhanden. Vielmehr wurden mir im Laufe der Jahre immer weitere Aufgaben übertragen. Ich wurde damals eingruppiert in TVÖD 9. Inzwischen frage ich mich, ob meine Bezahlung noch meiner Leistung und Verantwortung entspricht. Wie lässt es sich herausfinden, ob ich mit TVÖD 9b richtig eingruppiert bin?

Ich freue mich über Hinweise, wie ich das im Detail prüfen kann. Wo kann ich fachlichen Rat einholen? Bisherige Recherchen im Internet waren nicht erfolgreich.
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#2

"Wo kann ich fachlichen Rat einholen?"
Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder in solchen Fragen. Anwälte ihre Mandanten. Betriebsräte geben ggf. Hinweise für Beschäftigte.

"Leistung und Verantwortung" sind nur im geringen Maße eingruppierungsrelevant. Online-Redakteurin kann sehr unterschiedliche Aufgaben umfassen und damit auch unterschiedliche Eingruppierungen.

"Eine Stellenbeschreibung ist nicht vorhanden. "
Nicht vorhanden oder dir nicht bekannt?
Wenn nicht vorhanden spricht es nicht unbedingt für Eingruppierungen. Dann ggf. einfach mal über eine höhere Entgeltgruppe verhandeln.
Ggf. auch auf Stellen bei anderen Arbeitgebern bewerben.

Ein paar Einschätzungen zur Eingruppierung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit finden sich hier:
https://www.bdkom.de/app/uploads/2023/07..._TVoeD.pdf
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#3

Über Entgeltgruppen kann man nicht verhandeln. Die richten sich nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten in Tarifautonomie.
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