Der Verwendung der englischen Sprache ist kein Heraushebungsmerkmal was zu einer höheren Eingruppierung führt.
Es gibt einen besonderen Abschnitt in der Entgeltordnung "Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)". Dieser ist aber für die beschriebene Tätigkeit m.E. nach nicht einschlägig.
Aber man könnte trotzdem mal schauen ob sich diese Entgeltgruppe aus dem Abschnitt begründen lässt.
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte, die in einer fremden Sprache geläufig nach Diktat schreiben oder
einfache Übersetzungen aus dieser oder in diese Sprache anfertigen.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Einfache Übersetzungen sind Übersetzungen von Texten, deren Verständnis in der Ausgangssprache weder inhaltlich noch sprachlich Schwierigkeiten bietet, sowie von Texten, deren adäquate Wiedergabe in der Zielsprache keine besonderen Anforderungen an das Formulierungsvermögen stellt. Die Übertragung einfacher Texte schließt auch die Erledigung der fremdsprachigen Routinekorrespondenz ein.
https://www.tdl-online.de/fileadmin/user...mepage.pdf