10.08.2026, 10:02
Ist es richtig, dass ich als Marketing-Spezialist mit über 35 Jahren Berufserfahrung aus der Freien Wirtschaft und meiner Selbständigkeit bei einem Wechsel in den Öffentlichen Dienst als Berufsanfänger in die Entgeltstufe 1 gestuft werde? Was ist mit meiner langjährigen Erfahrung und der Tatsache, dass ich keinerlei Einarbeitung in den Job als Marketing-Manager benötige und ich ein umfangreicheres wissen mittbringe, als von mir verlangt wird? Von der Geschäftsführung bekomme ich lediglich die aussage, dass ich nie im Öffentlichen Dienst tätig war und somit auch nur in Stufe 1 eingestuft werde. Laut Informationen des Personalrates und Interpretation des TV-L ist das allerdings nicht korrekt. Mir wird immer wieder gesagt, dass meine Berufserfahrung als Angestellter in verschiedenen Werbeagenturen und Firmen sowie meine Selbständigkeit nicht akzeptiert werden.
Vielen Dank für ein Feedback dazu,
Andreas
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Andreas


