Meine Eingruppierung, Stufe in Entgeltstufe 1
#1

Ist es richtig, dass ich als Marketing-Spezialist mit über 35 Jahren Berufserfahrung aus der Freien Wirtschaft und meiner Selbständigkeit bei einem Wechsel in den Öffentlichen Dienst als Berufsanfänger in die Entgeltstufe 1 gestuft werde? Was ist mit meiner langjährigen Erfahrung und der Tatsache, dass ich keinerlei Einarbeitung in den Job als Marketing-Manager benötige und ich ein umfangreicheres wissen mittbringe, als von mir verlangt wird? Von der Geschäftsführung bekomme ich lediglich die aussage, dass ich nie im Öffentlichen Dienst tätig war und somit auch nur in Stufe 1 eingestuft werde. Laut Informationen des Personalrates und Interpretation des TV-L ist das allerdings nicht korrekt. Mir wird immer wieder gesagt, dass meine Berufserfahrung als Angestellter in verschiedenen Werbeagenturen und Firmen sowie meine Selbständigkeit nicht akzeptiert werden.

Vielen Dank für ein Feedback dazu,
Andreas
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#2

Einschlägige Berufserfahrung ist es vermutlich nicht. Als solches besteht tariflich nur Anspruch auf Stufe 1. Es könnte aber vor Vertragsabschluss die Stufe verhandelt werden. Soweit ein Personalgewinnungsproblem besteht, könnte der Arbeitgeber auch eine höher Stufe anbieten. Du müsstest dafür vor Vertragsabschluss das Angebot von Stufe 1 ablehnen und eine höhere Stufe fordern. Dann kann der Arbeitgeber sich jemanden anderes suchen und dich nicht einstellen oder dir eine höhere Stufe anbieten.
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#3

Tatsächlich? 35 Jahre werden nicht berücksichtigt? Es ist doch im Prinzip egal, wo man seine Berufserfahrung gemacht hat.
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#4

Einschlägige Berufserfahrung ist eng auszulegen. Es geht um Aufgaben und Arbeitsabläufe die Weitgehend denen der neuen stelle entsprechen.

Meist ist es kein Problem eine höhere Stufe vor Vertragsabschluss auszuhandeln. Aber man muss halt rechtzeitig aktiv werden. Wenn man das Angebot mit Stufe 1 annimmt, dann ist die Sache gelaufen. Dann kann man nur noch über eine Zulage verhandeln.
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#5

Ah ... okay. Vielen Dank.
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