Eingruppierung Bauhofmitarbeiter
#1

Hallo zusammen, 

ich habe mich nun hier und da etwas schlau gelesen, jedoch bekomme ich keine Gewissheit...  

Kurz zu mir: Ich bin gelernter Kfz-Meister (Pkw-Bereich), besitze die Führerscheinklasse C/CE nebst regelmäßiger Fahrpraxis. 

Nun habe ich gesehen, dass der Bauhof einer Gemeinde einen Mitarbeiter sucht: 

Anforderungen:

- abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (z.B. Landmaschinenmechaniker od. Landschaftsgärtner)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie freundliches Auftreten
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, gute schriftliche/mündliche Ausdrucksweise
- Bereitschaft zum Winterdienst / Bereitschaft zur Weiterbildung "Klärwärter"
- Führerschein der Klasse C/CE wünschenswert, die Bereitschaft zum Erlangen der Führerscheinklasse ist Voraussetzung

Aufgaben: 

- Grünanlagenpflege, Waldarbeiten, Gewässerunterhaltungsarbeiten, Straßenunterhalt und -reinigung, Winterdienst mit Rufbereitschaften, Betreuung der Kläranlage, Allg. Bauhofarbeiten, wie z.B. Arbeiten an der Wasserleitung und den Ortskanälen

Das wird geboten: 

unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsumfeld
Freundlichkeit / Wertschätzung / kollegiale Atmosphäre
Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Absicherung durch betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst


Soweit so gut.   Die Stelle ist in Bayern. 

Welche Eingruppierung wird hier nun angestrebt?   

Meist habe ich im Forum von E4-5 gelesen...(ohweh)    Wenn ich aber den o.g. Punkt berücksichtige, müsste ja, obwohl der Meister nicht gefordert wird, dieser vergütet werden... (Demnach irgendwo E8-9)?  

Oder ist das unglücklich formuliert? 

Wie "umfangreich" ist die Weiterbildung zum Klärwärter? 

Vielen Dank schon jetzt für eure Bemühungen und liebe Grüße
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#2

Ich sehe die Stelle nur bei Entgeltgruppe 5, vielleicht auch 6. Meistertätigkeiten sehe ich nicht.

In Bayern gibt es ein "Entgeltgruppenverzeichnis für handwerkliche Tätigkeiten". Darin sind detaillierte Eingruppierungen beschrieben. Ich empfehle Dir, dieses zu lesen (einfach bei Google suchen).
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#3

Danke dir für die Antwort.

Die Entgeltgruppeneinteilung habe ich auch schon durchstudiert... War nur überrascht, da es eben abweichend formuliert wurde...

Aber gut. Dann hat sich das schon -bei der Vergütung- direkt erledigt.
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#4

Ich würde vorsorglich einmal nachfragen, welche Eingruppierung vorgesehen ist.
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#5

Die Mail ging raus und wurde binnen kürzester Zeit beantwortet:

"Eingruppierung ist abhängig von der Ausbildung bzw. Weiterbildung (evtl. Meister usw.), von daher ist es schwierig, vorab bereits mitzuteilen, wo genau ein "neuer" Mitarbeiter eingruppiert werden wird/soll. Meist wird das im Vorstellungsgespräch besprochen."

Ich kann auch gerne meinen Gehaltswunsch in der Bewerbung vermerken lt. Auskunft...

Scheint relativ flexibel zu sein... hmmm, ich werde es mir überlegen...
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#6

Okay, man hält sich also alle Türen offen.

Ich würde aber auch noch darauf acht geben, dass die Tätigkeiten zu Deiner Qualifikation passen.

Arbeiten wie Grünanlagenpflege, Waldarbeiten, Gewässerunterhaltungsarbeiten, Straßenunterhalt und -reinigung, und Winterdienst mit Rufbereitschaften entsprechen nicht Deiner Qualifikation. Und diese Tätigkeiten ziehen normalerweise auch die Eingruppierung herunter, da Du entsprechend weniger qualifizierte Tätigkeiten ausübst. Überleg Dir, ob Du all diese Arbeiten wirklich ausüben willst.

Wichtig ist übrigens neben der Entgeltgruppe auch, dass Du angemessen eingestuft wirst (Anerkennung Deiner Berufserfahrung).
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#7

Melde dich mal, kann dir ein paar Tipps geben, kenne den Arbeitgeber. Gemeinde Hi…
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#8

(19.03.2023, 22:56)Gast schrieb:  Melde dich mal, kann dir ein paar Tipps geben, kenne den Arbeitgeber. Gemeinde Hi…


Wird schwierig, wenn du als Gast angemeldet bist...? ;-) 

Aber ja, Gemeinde Hi......     ist es
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