15.03.2023, 13:27
Hallo zusammen,
ich habe mich nun hier und da etwas schlau gelesen, jedoch bekomme ich keine Gewissheit...
Kurz zu mir: Ich bin gelernter Kfz-Meister (Pkw-Bereich), besitze die Führerscheinklasse C/CE nebst regelmäßiger Fahrpraxis.
Nun habe ich gesehen, dass der Bauhof einer Gemeinde einen Mitarbeiter sucht:
Anforderungen:
- abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (z.B. Landmaschinenmechaniker od. Landschaftsgärtner)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie freundliches Auftreten
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, gute schriftliche/mündliche Ausdrucksweise
- Bereitschaft zum Winterdienst / Bereitschaft zur Weiterbildung "Klärwärter"
- Führerschein der Klasse C/CE wünschenswert, die Bereitschaft zum Erlangen der Führerscheinklasse ist Voraussetzung
Aufgaben:
- Grünanlagenpflege, Waldarbeiten, Gewässerunterhaltungsarbeiten, Straßenunterhalt und -reinigung, Winterdienst mit Rufbereitschaften, Betreuung der Kläranlage, Allg. Bauhofarbeiten, wie z.B. Arbeiten an der Wasserleitung und den Ortskanälen
Das wird geboten:
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsumfeld
Freundlichkeit / Wertschätzung / kollegiale Atmosphäre
Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Absicherung durch betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Soweit so gut. Die Stelle ist in Bayern.
Welche Eingruppierung wird hier nun angestrebt?
Meist habe ich im Forum von E4-5 gelesen...(ohweh) Wenn ich aber den o.g. Punkt berücksichtige, müsste ja, obwohl der Meister nicht gefordert wird, dieser vergütet werden... (Demnach irgendwo E8-9)?
Oder ist das unglücklich formuliert?
Wie "umfangreich" ist die Weiterbildung zum Klärwärter?
Vielen Dank schon jetzt für eure Bemühungen und liebe Grüße
ich habe mich nun hier und da etwas schlau gelesen, jedoch bekomme ich keine Gewissheit...
Kurz zu mir: Ich bin gelernter Kfz-Meister (Pkw-Bereich), besitze die Führerscheinklasse C/CE nebst regelmäßiger Fahrpraxis.
Nun habe ich gesehen, dass der Bauhof einer Gemeinde einen Mitarbeiter sucht:
Anforderungen:
- abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (z.B. Landmaschinenmechaniker od. Landschaftsgärtner)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie freundliches Auftreten
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, gute schriftliche/mündliche Ausdrucksweise
- Bereitschaft zum Winterdienst / Bereitschaft zur Weiterbildung "Klärwärter"
- Führerschein der Klasse C/CE wünschenswert, die Bereitschaft zum Erlangen der Führerscheinklasse ist Voraussetzung
Aufgaben:
- Grünanlagenpflege, Waldarbeiten, Gewässerunterhaltungsarbeiten, Straßenunterhalt und -reinigung, Winterdienst mit Rufbereitschaften, Betreuung der Kläranlage, Allg. Bauhofarbeiten, wie z.B. Arbeiten an der Wasserleitung und den Ortskanälen
Das wird geboten:
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsumfeld
Freundlichkeit / Wertschätzung / kollegiale Atmosphäre
Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Absicherung durch betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Soweit so gut. Die Stelle ist in Bayern.
Welche Eingruppierung wird hier nun angestrebt?
Meist habe ich im Forum von E4-5 gelesen...(ohweh) Wenn ich aber den o.g. Punkt berücksichtige, müsste ja, obwohl der Meister nicht gefordert wird, dieser vergütet werden... (Demnach irgendwo E8-9)?
Oder ist das unglücklich formuliert?
Wie "umfangreich" ist die Weiterbildung zum Klärwärter?
Vielen Dank schon jetzt für eure Bemühungen und liebe Grüße