Eingruppierung Bürgerbüro!? Eure?
#1

Hallo,

vor Kurzem ein Externer bzgl. Stellenplatzbewertung im Hause gewesen. Wir hatten die Hoffnung, dass der sagt, dass eine E8 gerechtfertig ist.

Pustekuchen! :-(

Wir erhalten E6.

Jeder weiß, was alles im Bürgerbüro gemacht werden muss.

Bei uns:

- Verkauf von: Wanderkarten, Ortsplänen, Fahrkarten Busse und Bahnen, Biobeuteln, Faltcontainer
- Herausgabe + z. T. Beratung von und zu: Müllkalender, Sperrmüllkarten, gelben Säcken, Prospekte, Flyer, Infomaterial über die Kommune, Antragsformulare (Wohngeld, Einkommensteuer, Betreuungskosten ...)
- Fundbüro
- Führerscheinanträge
- Fischereischeine
- Vermietung von Bürgerhäusern
- Telefonzentrale
- Postein- und -ausgang
- Hundean-/-um-/-abmeldungen
- Meldeauskünfte
- Anträge und Herausgabe (vorläufige) Personalausweise
- Anträge und Herausgabe Reisepässe
- Anträge und Herausgabe Kinderpässe
- Anträge und Herausgabe Expresspässe
- An- und Ummeldungen
- Presseangelegenheiten in Bezug auf das amtliche Veröffentlichungsblatt
- Führung der entsprechenden Kasse (bei Barzahlungen)
- erste Anlaufstelle für Beschwerden jeglicher Art
...

Im Hause wird das Bürgerbüro allerdings auch stiefmütterlich behandelt. Keiner hat wohl so richtig Ahnung, was wir alles wissen müssen und leisten!

Was bekommt ihr in Euren Bürgerbüros?

Erhält jemand sogar eine E8?

Ist diese (auch für uns) realistisch?

Wie wurde bei denen, die eine E8 erhalten, diese begründet?

Dankeschön vorab.

LG
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#2

E6 ist absolut korrekt. Wo sollen selbstständige Leistungen zu erbringen sein?
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#3

Da die Mitarbeiter im Bürgerbüro das Aushängeschild der Kommunen sind, halte ich E 8 für gerechtfertigt. Auch wenn die selbständigen Leistungen zumeist wohl nicht vorliegen. In unserer Region wird meines Wissens mehrheitlich E 8 gezahlt.
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#4

Vllt hilft ja:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...70550.html

und

Entgeltgruppe 8 TVöD

!?

Im Bürgerbüro angestellte müssen zeichnungsbefugt sein, verwenden verschiedenste Dienstsiegel.

Darüber hinaus gibt es im BMG, PAuswG ... Kann-Regelungen (Ermessensspielraum ...).

Mitarbeiter sind quasi das Gesicht des Rathauses, vertreten es nach außen vor Bürgern. Da müss(t)en also Angestellte arbeiten, die sich nicht nur mit Gesetzen auskennen müssen (wenn das nicht ist, kann man nicht im Bereich Melde- und Passwesen arbeiten!), sondern stets freundlich, redegewandt ... auch in schwierigen Situationen bestehen können!

IMHO ist alles unter E8 unterbezahlt für diesen doch sehr oft sehr stressigen, umfangreichen und verantwortungsvollen Job.

Es ist leider nicht alles gerecht.

Bei uns ists ähnlich.

Da bekommen die Angestellten im Steueramt und auf der Kasse E8, machen aber nichts anderes, als Datenerfassung. Kontoauszüge checken, Ein- und Abgänge buchen oder Wasserzählerstände eintippen oder Einwohnerzahlen eingeben, um die richtige Tonnengröße ausliefern zu lassen. Das nenn ich mal wirklich selbstständige Leistungen. Hut ab!
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#5

Ihr habt doch bestimmt auch noch Gewerbeangelegenbeiten bei Euch?

Auch gibt es Ermessensspielräume bei der Dauer der Gültigkeit von Express-Reisepässen und vorläufigen Personalausweisen.

Auch bei Auskunftssperren hat der Angestellte die Möglichkeit, zu entscheiden, ob es eine gibt und wenn ja, wie lange (Antrags-/Sachbearbeitung!).
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#6

... und wenn dann auch auch Verwarn- und Bußgelder (wie in unserer Verwaltung) direkt vom SB bearbeitet werden - wäre dass eigentlich wohl auch mehr als E6 ...
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#7

Heyho,

"Da die Mitarbeiter im Bürgerbüro das Aushängeschild der Kommunen sind, halte ich E 8 für gerechtfertigt. Auch wenn die selbständigen Leistungen zumeist wohl nicht vorliegen." - Dem TVöD ist das Tarifmerkmal "Aushängeschild" unbekannt. Man mag durchaus bei Mitarbeitern im Bürgerbüro das vorliegen des Merkmals der gründlich-vielseitigen Fachkenntnisse anerkennen. Aber bei den gescheiterten Aufgaben scheitert es deutlich an den selbstständigen Leistungen. All das was oben steht ist entweder genau geregelt (gesetzlich, Dienstantweisungen) oder stellt keine besonderen Ansprüche an die zu leistende geistige Arbeit. Ermessen gibt es in keinem relevantem Umfang.

Und WENN tatsächlich Aufgaben mit einer höheren Wertigkeit/Ermessensgebrauch im Bürgerbüro erledigt werden, tut jede Verwaltung gut daran, diese Tätigkeiten auf eine einzige Stelle zu konzentrieren, die dann eventuell eine E 8 erhält. Dann hat man mehrere E 6 Bürgerberater und eine E 8 Bürgerberatung für schwierige Fälle. Kein Grund dann allen Bürgerberatern eine E 8 zu verpassen. Denn diese ist für die geschilderten Aufgaben - vor allem im Vergleich zu anderen Sachbearbeitertätigkeiten in der Verwaltung - nicht angebracht.

Der TVöD ist nicht "gerecht" und ist auch nicht auf Gerechtigkeit ausgelegt. Er erfasst auch keine erweiterten Merkmale wie 'Belastung', 'Stress' und dergleichen. Das ist in manchen Fällen ärgerlich (z.B. Vollstrecker im Außendienst der Kasse erhalten nur eine E 6, obwohl das ein aufreibender Aufgabenbereich ist), aber ist nunmal geltendes Tarifrecht.

- Harry
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#8

Aushängeschilder hin oder her, hier geht es darum, welche Wertigkeit die Arbeit hat!
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#9

Mehr wie E6 wird schwierig sein. Habe jahrelang dafür gekämpft eine höhere EG zu bekommen, ohne Erfolg. Eine Höhergruppierung war nur mit internem Wechsel möglich.
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#10

Die Stellenbeschreibung, die mehr als EG 6 im Bürgerbüro hergibt, möchte ich sehen.
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#11

Wir bekommen EG 7 + Zulage wegen Wechselschicht...
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#12

Bei uns bekommen alles SB im Bürgerbüro E8, sind aber auch für Kontrollen des ruhenden Verkehrs, Durchführung von Bußgeldverfahren, Gewerbeuntersagung etc. zuständig.
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#13

E8 bei uns
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#14

Ja in der Stadt Oldenburg E7
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#15

Hallo,
schön von diesem Forum erfahren zu haben.
Ich antworte aus dem Rhein-Main-Gebiet. Hier wird fast durchgängig die E8 bezahlt. Je weiter man sich von FFM/ MTK entfernt um so schlechter ist die Eingruppierung (Bezahlung). Im Rüsselsheimer Raum (Rüsselsheim selbst, meines Wissens E8) wird streckenweise auch noch E5/E6 gezahlt.
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