02.05.2021, 12:39
Hallo zusammen,
ich arbeite nun seit mehr als 30 Jahren in "meiner Gemeinde" (Größe: ca. 7.300 Einwohner). Mittlerweile seit mehr als 20 Jahren im Steuer- und Liegenschaftsamt im Jobsharing mit einer tollen Kollegin. Wir sind beide seit Jahren in der Entgeltstufe 6.... Nach einer aktuellen Organisationsuntersuchung wurde festgestellt, dass bei uns auch keine höhere Entgeltstufe möglich sei, da auf unserer Stelle keine selbstständigen Tätigkeiten (es wurden 0% festgestellt), vorhanden seien.
Kurz zum Verständnis. Bei uns sind die Veranlagungen sämtlicher Abgaben und Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer), die gesamte Wasser- und Abwasser- sowie Niederschlagswasserabrechnung mit allem was dazu gehört (Eigentumswechsel, Abschläge etc.) sowie die komplette Veranlagung sämtlicher Elternbeiträge (Kiga, Krippe, Verlässliche Grundschule). Weiter obliegt uns die komplette Abwicklung aller Friedhofsangelegenheiten bei einem Sterbefall (Grabauswahl, Korrespondenz mit dem Bestatter und mit dem Grabausheber, Terminkoordination, etc., bis hin zur Abrechnung der Gebühren). Wir betreuen unsere Liegenschaften (Kulturhalle, Sporthalle, Schulturnhalle, sonstige Liegenschaften), sämtliche Termine, Abwicklung der Veranstaltungen (Zusammenarbeit mit den Hausmeistern, Vertragschreibung etc.) auch wieder bis hin zur Rechnungsstellung an den Veranstalter.
Wir sind ziemlich gefrustet gewesen und sind es immer noch, als uns keine Höhergruppierung in Aussicht gestellt worden ist und fragen uns nun - wie ist das in anderen Gemeinden? Gehört und gelesen habe ich schon von mehreren Gemeinden, dass alleine schon das Steueramt in E 8 eingruppiert ist.
Wer hat Antworten für mich?
Vielen Dank und Euch einen schönen Sonntag!
Viele Grüße von Maria
ich arbeite nun seit mehr als 30 Jahren in "meiner Gemeinde" (Größe: ca. 7.300 Einwohner). Mittlerweile seit mehr als 20 Jahren im Steuer- und Liegenschaftsamt im Jobsharing mit einer tollen Kollegin. Wir sind beide seit Jahren in der Entgeltstufe 6.... Nach einer aktuellen Organisationsuntersuchung wurde festgestellt, dass bei uns auch keine höhere Entgeltstufe möglich sei, da auf unserer Stelle keine selbstständigen Tätigkeiten (es wurden 0% festgestellt), vorhanden seien.
Kurz zum Verständnis. Bei uns sind die Veranlagungen sämtlicher Abgaben und Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer), die gesamte Wasser- und Abwasser- sowie Niederschlagswasserabrechnung mit allem was dazu gehört (Eigentumswechsel, Abschläge etc.) sowie die komplette Veranlagung sämtlicher Elternbeiträge (Kiga, Krippe, Verlässliche Grundschule). Weiter obliegt uns die komplette Abwicklung aller Friedhofsangelegenheiten bei einem Sterbefall (Grabauswahl, Korrespondenz mit dem Bestatter und mit dem Grabausheber, Terminkoordination, etc., bis hin zur Abrechnung der Gebühren). Wir betreuen unsere Liegenschaften (Kulturhalle, Sporthalle, Schulturnhalle, sonstige Liegenschaften), sämtliche Termine, Abwicklung der Veranstaltungen (Zusammenarbeit mit den Hausmeistern, Vertragschreibung etc.) auch wieder bis hin zur Rechnungsstellung an den Veranstalter.
Wir sind ziemlich gefrustet gewesen und sind es immer noch, als uns keine Höhergruppierung in Aussicht gestellt worden ist und fragen uns nun - wie ist das in anderen Gemeinden? Gehört und gelesen habe ich schon von mehreren Gemeinden, dass alleine schon das Steueramt in E 8 eingruppiert ist.
Wer hat Antworten für mich?
Vielen Dank und Euch einen schönen Sonntag!
Viele Grüße von Maria