Eingruppierung Angestellte im Steueramt
#1

Hallo zusammen,
ich arbeite nun seit mehr als 30 Jahren in "meiner Gemeinde" (Größe: ca. 7.300 Einwohner). Mittlerweile seit mehr als 20 Jahren im Steuer- und Liegenschaftsamt im Jobsharing mit einer tollen Kollegin. Wir sind beide seit Jahren in der Entgeltstufe 6....  Nach einer aktuellen Organisationsuntersuchung wurde festgestellt, dass bei uns auch keine höhere Entgeltstufe möglich sei, da auf unserer Stelle keine selbstständigen Tätigkeiten (es wurden 0% festgestellt), vorhanden seien. 
Kurz zum Verständnis. Bei uns sind die Veranlagungen sämtlicher Abgaben und Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer), die gesamte Wasser- und Abwasser- sowie Niederschlagswasserabrechnung mit allem was dazu gehört (Eigentumswechsel, Abschläge etc.) sowie die komplette Veranlagung sämtlicher Elternbeiträge (Kiga, Krippe, Verlässliche Grundschule). Weiter obliegt uns die komplette Abwicklung aller Friedhofsangelegenheiten bei einem Sterbefall (Grabauswahl, Korrespondenz mit dem Bestatter und mit dem Grabausheber, Terminkoordination, etc., bis hin zur Abrechnung der Gebühren). Wir betreuen unsere Liegenschaften (Kulturhalle, Sporthalle, Schulturnhalle, sonstige Liegenschaften), sämtliche Termine, Abwicklung der Veranstaltungen (Zusammenarbeit mit den Hausmeistern, Vertragschreibung etc.) auch wieder bis hin zur Rechnungsstellung an den Veranstalter.
Wir sind ziemlich gefrustet gewesen und sind es immer noch, als uns keine Höhergruppierung in Aussicht gestellt worden ist und fragen uns nun - wie ist das in anderen Gemeinden? Gehört und gelesen habe ich schon von mehreren Gemeinden, dass alleine schon das Steueramt in E 8 eingruppiert ist.

Wer hat Antworten für mich? 
Vielen Dank und Euch einen schönen Sonntag!

Viele Grüße von Maria
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#2

Liegt euch diese Bewertung vor oder zumindest eine Beschreibung der Aufgaben in der schon Arbeitsvorgänge gebildet sind?

E6 ist nicht unplausibel. Selbstständige Leistung wäre denkbar bei Aufgaben wie
1. Widerspruchsbearbeitung / Betreuung Klageverfahren
2. Gestaltung der Satzungen im Bereich
3. Eventuell bei Zwangsmaßnahmen zur Eintreibung der Steuern etc.

Soweit dies zu den Aufgaben gehört wäre zu schauen wie die Arbeitsvorgänge aussehen und welche Zeitanteile es sind.

Eine höhere Entgeltgruppe erreicht man am besten in dem man sich auf entsprechende Stellen bewirbt. Ggf. kann man noch mit dem Vorgesetzten darüber sprechen, dass man gerne höherwertige Aufgaben übernehmen möchte.
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#3

Widersprüche in der Verbrauchsabrechnung werden bereits von uns bearbeitet. In anderen Bereichen ist das Aufgabe des Steueramtsleiters. Eintreibung der Steuern ist Angelegenheit unserer Kassenverwalterin. Und die Satzungen, da sind wir leider nicht involviert.

Wir haben mit der Fa., welche die Stellenbewertung vorgenommen hat, selbst die Gespräche geführt und unsere Arbeitsvorgänge erläutert, auch mit entsprechendem Zeitanteil.
Wir werden auf jeden Fall anstreben, höherwertige Aufgaben zu übernehmen, denn E 8 ist auf jeden Fall unser Ziel.

Vielen Dank und Euch allen einen schönen Abend noch.
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#4

Auch wenn ich gerade bei den Aufgaben "Veranlagungen sämtlicher Abgaben und Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer), die gesamte Wasser- und Abwasser- sowie Niederschlagswasserabrechnung " auch keine selbstständigen Tätigkeiten erkennen kann (das ist ja -überspitzt formuliert- einfach "Zahlen abtippen"), kann ich den Frust nur allzugut nachvollziehen, wenn man trotz anspruchsvoller und auslastender Aufgaben nicht finanziell wertgeschätzt wird!

Bei uns ist eine vergleichbare Stelle mit EG8 bewertet...
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#5

Siehst Du? Das meine ich - bei der einen Gemeinde sind Stellen, welche ausschließlich Steuern und Abgaben bearbeiten, schon in EG 8 eingruppiert. Du schreibst: bei uns ist eine vergleichbare Stelle mit 8 bewertet - das kanns doch nicht sein. Und wir müssen noch höherwertige Aufgaben an uns reißen, damit wir ebenso bezahlt werden. Sicher macht das unterm Strich nicht so viel aus, jedoch ist dies für mich auch eine Art Wertschätzung, welche nun mal auch über'n Geldbeutel geht.
Frust !!!
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#6

(04.05.2021, 07:18)Gast schrieb:  Siehst Du? Das meine ich - bei der einen Gemeinde sind Stellen, welche ausschließlich Steuern und Abgaben bearbeiten, schon in EG 8 eingruppiert. Du schreibst: bei uns ist eine vergleichbare Stelle mit 8 bewertet - das kanns doch nicht sein. Und wir müssen noch höherwertige Aufgaben an uns reißen, damit wir ebenso bezahlt werden. Sicher macht das unterm Strich nicht so viel aus, jedoch ist dies für mich auch eine Art Wertschätzung, welche nun mal auch über'n Geldbeutel geht.
Frust !!!

Ja, und Frust macht auf Dauer krank!

Also entweder "Angriff nach vorne" oder anderweitig umsehen (wegbewerben). Oft wirkt alleine eine Personalaktenanforderung einer anderen Behörde schon Wunder!

So wirst Du doch nicht glücklich...
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#7

Hallo zusammen,

ich habe mich für "anderweitig umgesehen" und bei "meiner Gemeinde" nun gekündigt.

Irgendwann ist einfach gut! Eine gute Woche für alle!
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