Eingruppierung 2 verschiedene 50% Stellen
#1

Hallo,

ich arbeite jetzt zu 50% in der Patientenaufnahme und zu 50% in der EDV-Abteilung bekomme (für die Aufnahme EG 5) für die höherwertige EDV Tätigkeit würde ich EG 8 bekommen, doch mein AG begründet unter 50% , ...

ich denke §14 TVÖD fällt auch raus von wegen "vorübergehend" ist es ja nicht.

was kann ich noch tun / sind Urteile in solch einem Fall bekannt?
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#2

Bei einer Kommune? Da hilft wohl nur eine Stellenprüfung und neue Stellenbeschreibung. Es müssen mehr als 50 % höherwertige Tätigkeit gemacht werden, um die höhere Gruppe zu kriegen.

Mag sein, daß das beim Land anders ist. Ich weiß vom Bund, also Arbeitsamt, daß es da anders ist, da reichen genau 50 %.
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#3

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag ?? Die Konstellation klingt ja sehr Merkwürdig , 50% Patientenaufnahme und 50% EDV . Was tust du eigentlich in der halben Zeit in der EDV ??

Also ich würde mal zu einer Eingruppierungsüberprüfung raten . Stell einfach einen Antrag . Zu verlieren hast du ja nichts .
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