26.08.2010, 19:12
Hallo,
ich arbeite jetzt zu 50% in der Patientenaufnahme und zu 50% in der EDV-Abteilung bekomme (für die Aufnahme EG 5) für die höherwertige EDV Tätigkeit würde ich EG 8 bekommen, doch mein AG begründet unter 50% , ...
ich denke §14 TVÖD fällt auch raus von wegen "vorübergehend" ist es ja nicht.
was kann ich noch tun / sind Urteile in solch einem Fall bekannt?
ich arbeite jetzt zu 50% in der Patientenaufnahme und zu 50% in der EDV-Abteilung bekomme (für die Aufnahme EG 5) für die höherwertige EDV Tätigkeit würde ich EG 8 bekommen, doch mein AG begründet unter 50% , ...
ich denke §14 TVÖD fällt auch raus von wegen "vorübergehend" ist es ja nicht.
was kann ich noch tun / sind Urteile in solch einem Fall bekannt?