Urlaub bei 2 halben Stellen
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
ist in Baden-Württemberg geregelt, ob der Urlaub bei der einen halben Stelle im öffentlichen Dienst mit dem Urlaub in der anderen halben Stelle zeitlich gleichlautend genommen werden muss? Also kann bei einen Arbeitgeber im Winter Urlaub genommen und beim anderen Arbeitgeber im Winter gearbeitet werden und umgekehrt?
Die Frage stellt sich im Kollegenkreis zusätzlich in Bezug zu einem geringfügig entlohnten Aushilfsjob und zusätzlich in Bezug zu einen freiberuflichen Arbeit, jeweils in Kombination mit einer halben Stelle im öffentlichen Dienst.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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#2

Zu beachten ist, dass der Urlaub der Erholung dienen muss. Im Urlaub darf man nicht einfach arbeiten. Was noch akzeptabel ist, wäre im Einzelfall zu klären. Unproblematisch ist Urlaub im einen Job und freie Tage (aber nicht Urlaub) im anderen.
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