16.12.2021, 17:02
Hallo und guten Tag,
ich gehöre einem im letzten Jahr neu gewähltem Personalrat an, der sich ausschließlich aus "Neulingen" zusammensetzt. Da die meisten von uns verbeamtet sind, kennen wir uns leider noch nicht ausreichend mit dem Tarifrecht aus.
Wir haben nun eine Vorlage bekommen, die wir so nicht nachvollziehen können:
Arbeitnehmerin soll von einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Bisherige Bezahlung nach E6 TVöD VKA (Behörde in NRW/Sachbearbeitung). Im unbefristeten Arbeitsverhältnis soll sie die gleiche Tätigkeit ausüben, soll aber nur nach E5 bezahlt werden. Begründung: Die von der Mitarbeiterin vor vielen Jahren absolvierte Ausbildung (3jährig) weist nicht den für die auszuübende Tätigkeit betreffenden spezifischen Zuschnitt auf, so dass die durch die Ausbildung erworbenen Kenntnisse nicht ausreichen, um die Tätigkeiten auf dem erforderlichen Niveau erbringen zu können.
Ich lese aus der Entgeltordnung, dass in NRW eine 3jährige Ausbildung Voraussetzung ist, mehr nicht.
Kann mir jemand dazu hilfreiche Tipps geben?
Vorab vielen Dank.
Grüße
Lotta
ich gehöre einem im letzten Jahr neu gewähltem Personalrat an, der sich ausschließlich aus "Neulingen" zusammensetzt. Da die meisten von uns verbeamtet sind, kennen wir uns leider noch nicht ausreichend mit dem Tarifrecht aus.
Wir haben nun eine Vorlage bekommen, die wir so nicht nachvollziehen können:
Arbeitnehmerin soll von einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Bisherige Bezahlung nach E6 TVöD VKA (Behörde in NRW/Sachbearbeitung). Im unbefristeten Arbeitsverhältnis soll sie die gleiche Tätigkeit ausüben, soll aber nur nach E5 bezahlt werden. Begründung: Die von der Mitarbeiterin vor vielen Jahren absolvierte Ausbildung (3jährig) weist nicht den für die auszuübende Tätigkeit betreffenden spezifischen Zuschnitt auf, so dass die durch die Ausbildung erworbenen Kenntnisse nicht ausreichen, um die Tätigkeiten auf dem erforderlichen Niveau erbringen zu können.
Ich lese aus der Entgeltordnung, dass in NRW eine 3jährige Ausbildung Voraussetzung ist, mehr nicht.
Kann mir jemand dazu hilfreiche Tipps geben?
Vorab vielen Dank.
Grüße
Lotta