Eine "höherer Dienst" Stelle als "gehobener Dienst"ler annehmen?
#1

Guten Abend zusammen,

da ich Berufeinsteiger (nach Ausbildung) bin und mich noch gar nicht mit Verträgen usw. auskenne hoffe ich auf Expertenhilfe.
Ich habe mich für eine IT-Stelle in einer Behörde beworben. Die Stelle ist mit "höherer Dienst" angegeben.
Ich habe nun nach Vorstellungsgespräch usw. einen Arbeitsvertrag mit E 10 TV-L zugeschickt bekommen. Scheinbar reichen meine Qualifikationen nicht aus.
Aber meine eigentliche Frage/Sorge: Bekomme ich jetzt "härtere" Aufgaben im Job, da es ja eigentlich für den höheren Dienst ausgeschrieben ist, ich aber nur für gehobenen Dienst bezahlt werde? Also bekomme ich Arbeit für E13 mit einer Bezahlung E10 oder ist die Behörde "freundlich genug" mir nur Aufgaben zu übertragen die meiner Entgeltgruppe E10 entsprechen?
Je nachdem würde ich den Vertrag unterschreiben oder nicht. Bitte um Hilfe. Danke im Voraus
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#2

Guten Tag zusammen,

ich hoffe, Ihr hattet ein erholsames Wochenende.
Leider habe ich noch keine Antwort bekommen. Ich hoffe, dass das jemand bald nachholen könnte.
MfG
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#3

Für Tarifbeschäftigte gibt es keinen höheren Dienst und auch keinen gehobenen Dienst. Du bist so eingruppiert was die Dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten wert sind. Das hat mit irgendwelchen beamtenrechtlichen Diensten überhaupt nichts zu tun. Wenn die Behörde Dir Aufgaben überträgt, die eine Eingruppierung nach E13 zur Folge haben, ist das so und sie muß Dir E13 bezahlen. Das ist das schöne als Tarifbeschäftigter, man hat Anspruch auf korrekte Bezahlung nach Wertigkeit der übetragenen Tätigkeiten. Das ist bei Beamten nicht der Fall.
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#4

Stimmt schon. Aber auch für Tarifbeschäftigte steht in Klammern meistens das Pendant der Beamten (ist sicherlich bekannt, da gängige Praxis). Z.B. aus der Stellenbeschreibung von der ich schrieb: "Eine leistungsgerechte Vergütung für Tarifbeschäftigte im TV-L (höherer Dienst)". Über die Definitionen (und Tarifbeschäftigte vs. Beamte) möchte ich keinen Streit anfangen Smile. Es ging mir lediglich darum, ob obwohl die Stelle höherwertig ausgeschrieben ist, ich einen "minderwertigeren" Tarifvertrag vor mir liegen habe, was ja an sich kein Problem ist, da ich mir meiner fehlenden Qualifikation bewusst bin. Meine Sorge (und darauf mein Wunsch auf Antwort): Werden die Aufgaben trotzdem so "hochwertig/hart" sein wie in der Stellenbeschreibung ("höherer Dienst") steht oder bekomme ich "minderwertigere" bzw. "meiner Grupierung entsprechende (hier: E10)" Tätigkeiten übertragen? Denn ich möchte keinen neuen Job als Einsteiger annehmen, um dann Aufgaben eines Masterstudenten zu erledigen (was ich höchstwahrscheinlich eh nicht hinbekommen würde).
Sorry bin neu. Wie gesagt kenne mich nicht so aus. Für jegliche Hilfen bin ich Dankbar.

PS: Wenn die doch eigentlich jemanden für den höheren Dienst suchen, warum wollen die mich dann trotzdem einstellen als nicht genügend qualifizierten?
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#5

Wie gesagt, Du bist so eingruppiert wie die Dir dauerhaft übertragenen Arbeiten es ergeben. Wenn Du höherwertige Tätigkeit machen sollst, die E13 wert ist, Dein Arbeitgeber Dir aber nur E10 bezahlt, wäre Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl oder mindestens das Geltendmachen des zu zahlenden Gehaltes. Es steht dem Arbeitgeber aber natürlich frei, Dir Aufgaben E10 dauerhaft zu übertragen und Dich nach E10 zu bezahlen.
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#6

Da Du aber im Gegensatz zum Beamten einen Vertrag mit Deinem Arbeitgeber hast, geht alles natürlich nur mit Deiner Einwilligung.
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#7

Vielen Dank für die Antwort(en). Dann bin ich ja beruhigt Smile. Werde die Stelle dann als E10 annehmen und froh sein, dass ich keine E13 Aufgaben, sondern E10 Aufgaben bekomme Big Grin.
Eine letzte Frage (hypothetisch): Woher kann ich wissen, ob mir E13 Aufgaben übertragen werden/wurden?
Möchte natürlich nicht klagen oder so (wenn es so fair bleibt wie beschrieben).
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#8

Dafür mußt Du Dich mit der Entgeltordnung beschäftigen.
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