Eigenbetrieb
#1

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

bei uns soll kurzfristig zum 01.01.2013 ein Teilbereich als Eigenbetrieb ausgegliedert werden. Nun waren bei uns im Jahr 2011 die letzten Personalratswahlen, bei denen alle Beschäftigten / Beamten wählen konnten.
Ist nun durch die Ausgliederung als Eigenbetrieb eine Neuwahl des Personalratsgremiums veranlasst oder "gilt" dieses bis zum Ende der regulären Wahlperiode?

Wäre toll, wenn jemand mir hierzu Auskunft geben könnte, da die BayPVG zuzüglich Richtlinien nicht wirklich etwas dazu darstellen.

DANKE!!!!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eigenbetrieb Personalrat
- Automatisches Ausscheiden aus dem Personalrat bei Übergang in Eigenbetrieb


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers