26.11.2012, 18:00
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bei uns soll kurzfristig zum 01.01.2013 ein Teilbereich als Eigenbetrieb ausgegliedert werden. Nun waren bei uns im Jahr 2011 die letzten Personalratswahlen, bei denen alle Beschäftigten / Beamten wählen konnten.
Ist nun durch die Ausgliederung als Eigenbetrieb eine Neuwahl des Personalratsgremiums veranlasst oder "gilt" dieses bis zum Ende der regulären Wahlperiode?
Wäre toll, wenn jemand mir hierzu Auskunft geben könnte, da die BayPVG zuzüglich Richtlinien nicht wirklich etwas dazu darstellen.
DANKE!!!!
bei uns soll kurzfristig zum 01.01.2013 ein Teilbereich als Eigenbetrieb ausgegliedert werden. Nun waren bei uns im Jahr 2011 die letzten Personalratswahlen, bei denen alle Beschäftigten / Beamten wählen konnten.
Ist nun durch die Ausgliederung als Eigenbetrieb eine Neuwahl des Personalratsgremiums veranlasst oder "gilt" dieses bis zum Ende der regulären Wahlperiode?
Wäre toll, wenn jemand mir hierzu Auskunft geben könnte, da die BayPVG zuzüglich Richtlinien nicht wirklich etwas dazu darstellen.
DANKE!!!!