11.09.2026, 16:27
Wir sind gerade am Verfassen der Klage an das zuständige Verwaltungsgericht.
Hauptargumentation des BVA ist dass meine Frau vom Status weiterhin eine Landesbeamte ist und uns der Ehepartnerzuschlag (EPZ) trotz Auslandseinsatz nicht zustehen würde. Ansonsten heißt es immer wieder alle Rechte und Pflichten werden vom abgeordneten Beamten erwartet. Die anderen "Auslandszulagen" werden vom BVA geleistet.
Hat jemand damit Erfahrung und eventuell Argumente oder Argumentationen, die uns helfen können?
SCHON JETZT BESTEN DANK FÜR IDEEN!!!
Hauptargumentation des BVA ist dass meine Frau vom Status weiterhin eine Landesbeamte ist und uns der Ehepartnerzuschlag (EPZ) trotz Auslandseinsatz nicht zustehen würde. Ansonsten heißt es immer wieder alle Rechte und Pflichten werden vom abgeordneten Beamten erwartet. Die anderen "Auslandszulagen" werden vom BVA geleistet.
Hat jemand damit Erfahrung und eventuell Argumente oder Argumentationen, die uns helfen können?
SCHON JETZT BESTEN DANK FÜR IDEEN!!!


