Ehepartnerzuschlag (EPZ) f. abgeordnete Landesbeamte (Lehrkraft) an das BMVg- Klage
#1

Wir sind gerade am Verfassen der Klage an das zuständige Verwaltungsgericht.

Hauptargumentation des BVA ist dass meine Frau vom Status weiterhin eine Landesbeamte ist und uns der Ehepartnerzuschlag (EPZ) trotz Auslandseinsatz nicht zustehen würde. Ansonsten heißt es immer wieder alle Rechte und Pflichten werden vom abgeordneten Beamten erwartet. Die anderen "Auslandszulagen" werden vom BVA geleistet.

Hat jemand damit Erfahrung und eventuell Argumente oder Argumentationen, die uns helfen können?

SCHON JETZT BESTEN DANK FÜR IDEEN!!!
Zitieren
#2

Mir fällt nichts wirklich ein, was gegen die Darstellung des BVA sprechen würde. Es ist ja zutreffend, dass bei einer Abordnung Besoldungsregelungen etc. des abordneten Landes weiter gelten. Man mag der Auffassung sein, dass dies im Ergebnis nachteilig für die Beamtin ist. Aber es besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Sachverhalten. Man mag ans die Hausleitung BMVg, Petitionsausschuss etc. schreiben, dass hier eine andere Lösung gefunden werden sollte, um solche Auslandseinsätze nicht unattraktiv zu machen. Aber für eine Klage sehe ich keine tragenden Gründe die gegen die korrekte Rechtsanwendung durch BVA sprechen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst