E11 bei Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten
#1

Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle in der Eingruppierung E11 beworben und bin zum Vorstellungsgespräch geladen. Allerdings habe ich "nur" die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und NICHT den ALII. Es handelt sich um eine Stelle als Verwaltungsleitung. Wie kann hier die Eingruppierung erfolgen?
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#2

Moin,

das hängt vom Bundesland ab. Bei AUsbildungs-/Prüfungspflicht nach den Vorbermerkungen (Nr. 7) zur EGO: Die bisherige Eingruppierung und Zulage zur E 11 mit der Verpflichtung die Prüfung baldmöglichst nachzuholen. Eingruppierung erfolgt nach bestandener Prüfung. Wegfall der Zulage bei Ablehnung des Lehrgangs durch den Beschäftigten bzw. endgültigem nichtbestehen der Prüfung.

Grüße
1887
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#3

Danke für die Antwort. Ist in Ba-Wü.
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