Duales Studium ohne TVSöD rechtens?
#1

Hallo zusammen,

Seit 2019 befinde ich mich im Beschäftigungsverhältnis mit einer deutschen Großstadt (Duales Studium Informatik - Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung). Uns wurde damals gesagt, dass der TVAöD für uns keine Anwendung findet, da wir duale Studenten sind. Den TVSöD gab es zu Beginn noch nicht.

Ich bin vom Arbeitgeber dazu verpflichtet worden zeitgleich eine Ausbildung abzuschließen. Im Rahmen meiner Kostenrecherche für die Projektarbeit ist mir damals aufgefallen, dass es seit 2020 den TVSöD gibt, welcher für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge gilt. Uns wird jetzt aber gesagt, dass der auf uns keine Anwendung findet, da wir ja nur externe Prüflinge seien und das Studium nur ein praxisintegriertes duales Studium sei (wie gesagt, es besteht die Pflicht zur Ausbildung. Es gibt keine andere Möglichkeit das Studium bei der Stadt zu bekommen.)

Im Vertrag werden zeitgleich auch BBiG und TVAöD außer Kraft gesetzt und explizit gesagt, dass diese keine Anwendung finden. Zum Glück wird unser Gehalt trotzdem an den TVAöD angepasst und ist nicht fixiert, so wie im Vertrag niedergeschrieben.

Bezüglich der aktuellen Tarifverhandlungen habe ich Angst, dass die Stadt dann entsprechende Sonderzahlungen nicht leistet, da wir nach keinem Tarifvertrag angestellt sind. Ist sowas überhaupt rechtens? Von der Personalabteilung und der Ausbilderin wird das alles nur belächelt und wir werden abgewimmelt. Besteht die Möglichkeit den TVSöD noch rückwirkend anzuwenden, da er ja seit 2020 besteht? Dürfen wir überhaupt komplett ohne Bezahlung nach Tarifvertrag in einem Mitglied des VKA angestellt sein bzw. ausgebildet werden?

Es geht dabei zusätzlich noch um weitere monetäre Aspekte wie beispielsweise eine Prämie iHv 300 Euro nach Abschluss der Ausbildung und 150 Euro (glaube ich, weiß die genaue Zahl grad nicht mehr) mehr pro Monat zwischen Ausbildungsabschluss und Studienabschluss.

Sorry fürs Hin und Her, aber wie gehe ich weiter vor, wenn ich das abschließend geklärt haben möchte? Muss ich der Verdi beitreten? Muss ich mich an den Personalrat wenden? (Die JAV ist bei uns viel zu langsam und würde nichts erreichen)
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#2

Bist du Mitglied einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft? Wenn nicht kann auch ein tarifgebundener Arbeitgeber mit dir beliebige Regelungen treffen.

Soweit man im Geltungbereich des Tarifvertrags ist (Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband, Arbeitnehmer Mitglied entsprechenden Gewerkschaft und sachlicher Anwendungsbereich Tarifvertrag.) Eventuell kann es also helfen rechtzeitig Mitglied in der Gewerkschaft zu werden.
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#3

Handelt es sich hier wirklich um ein "Beschäftigungsverhältnis" (mit einer deutschen Großstadt)? Hinsichtllich der Abgrenzung von "ausbildungsintegrierten" und "praxisintegrierten" dualen Studiengängen siehe z. B.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...97324.html
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