Doppik und Beiträge welche vorfinanziert und an die Bürger weiterberechnet werden
#1

Hallo Forengemeinde,

ich beschäftige mich eine weile bereits mit dem Thema Doppik, komme aber bei nachfolgender Frage zu keine Antwort:

Es geht hierbei um die Verbuchung der GEDO (Gewässer- und Deichverband) - Beiträge.

Beispiel:
Die Kommune muss für das Jahr 2008 die Beiträge an die GEDO vorfinanzieren und darf sich diese erst im Jahr 2009 (Bescheiddatum) vom Bürger zurück holen.

Meine Frage ist hierzu;
Wie sind diese beiden Vorgänge zu verbuchen?
Sind die GEDO - Beiträge in der Kommune "Durchlaufende Posten" Was in meinen Augen zutrifft.
oder
Sind die GEDO -Beitragszahlungen in 2008 Aufwand und die Zurückzahlung lt. Becheid in 2009, dann in 2009 Ertrag?

Danke
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#2

(05.03.2008, 22:09)Ratsuchender328 schrieb:  Hallo Forengemeinde,

ich beschäftige mich eine weile bereits mit dem Thema Doppik, komme aber bei nachfolgender Frage zu keine Antwort:

Es geht hierbei um die Verbuchung der GEDO (Gewässer- und Deichverband) - Beiträge.

Beispiel:
Die Kommune muss für das Jahr 2008 die Beiträge an die GEDO vorfinanzieren und darf sich diese erst im Jahr 2009 (Bescheiddatum) vom Bürger zurück holen.

Meine Frage ist hierzu;
Wie sind diese beiden Vorgänge zu verbuchen?
Sind die GEDO - Beiträge in der Kommune "Durchlaufende Posten" Was in meinen Augen zutrifft.
oder
Sind die GEDO -Beitragszahlungen in 2008 Aufwand und die Zurückzahlung lt. Becheid in 2009, dann in 2009 Ertrag?

Danke
Knifflige Angelegenheit
Periodenfremder Aufwand oder Ertrag ist ja normalerweise
bei den Rechnungsabgrenzungsposten zu buchen.
Wenn ich das richtig verstehe, hat also der GEDO in 2008 eine Maßnahme
durchgeführt, die in 2008 abgeschlossen wurde und die Rechnungslegung des GEDO zunächst in 2008 an die angeschlossenen Kommunen erfolgt.
Wenn dem so ist, dann ist es für die Kommune Aufwand im laufendem Jahr.
Oder sind es pauschale Mitgliedsbeiträge der Kommune beim GEDO?
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#3

(05.03.2008, 22:09)Ratsuchender328 schrieb:  Hallo Forengemeinde,

ich beschäftige mich eine weile bereits mit dem Thema Doppik, komme aber bei nachfolgender Frage zu keine Antwort:

Es geht hierbei um die Verbuchung der GEDO (Gewässer- und Deichverband) - Beiträge.

Beispiel:
Die Kommune muss für das Jahr 2008 die Beiträge an die GEDO vorfinanzieren und darf sich diese erst im Jahr 2009 (Bescheiddatum) vom Bürger zurück holen.

Meine Frage ist hierzu;
Wie sind diese beiden Vorgänge zu verbuchen?
Sind die GEDO - Beiträge in der Kommune "Durchlaufende Posten" Was in meinen Augen zutrifft.
oder
Sind die GEDO -Beitragszahlungen in 2008 Aufwand und die Zurückzahlung lt. Becheid in 2009, dann in 2009 Ertrag?

Danke

Sind das tatsächlich Beiträge oder eher Gebühren (i.S. des KAG)? Im Gesetz steht zwar "Beiträge", aber ich habe da so meine Zweifel.

Wo steht, dass Ihr diese Beiträge erst im Folgejahr erheben dürft?

durchlaufende Gelder: Wer ist Mitglied im Verband? Die Kommune oder doch wohl eher die Grundstückseigentümer? Wenn die Grundstückseigentümer Mitglied sind und Ihr die "Beiträge" nur für den Verband "eintreibt", dann nach meiner Meinung "durchlaufende Gelder". Wenn Ihr eine Satzung habt und Eure Beitragsschuld auf die Bürger umlegt, dann sind das keine durchlaufenden Gelder, in jedem Fall aber Gebühren, keine Beiträge.

Dann sollten die vorfinanzierten Mittel Aufwand im alten Jahr sein. Wenn Ihr die Bescheide an die Bürger erst im kommenden Jahr schreiben dürft, sollten das Erträge im kommenden Jahr sein. Ihr habt ja dann im Vorjahr gar kein Recht auf diesen Ertrag. Bin allerdings kein BWLer.
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