Doppik ohne Eröffnungsbilanz?
#1

Guten Morgen, liebe Doppiker.

Unsere Kommune stellt zum 01.01.2012 auf die Doppik um.
Problem: Wir haben noch keine Eröffnungsbilanz.... Sad da wir noch nicht mit der Vermögenserfassung und -bewertung fertig sind.

Tja, wie läuft das dann nun im nächsten Jahr???
Man fängt an doppisch zu buchen, aber man hat keine Anfangswerte...
Dürfen diese Werte dann nachgetragen werden?
Und wie sieht es mit der Haushaltsplanung für Abschreibungen aus?
Fragen über Fragen... Wer kann helfen?
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#2

Hallo,

willkommen in der Doppik!

Wir hatten unsere EB zum 01.01.07 zwar fertig, mussten diese aber nach der RPA-Prüfung erneut aufstellen und beschließen (2009). Für das Anlagevermögen und auch für die Abschreibungen und SoPo ist dies anfangs auch ohne Belang, da diese Buchungen bei uns sowieso erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (JA) gemacht werden. Und im Rahmen der JA können die Werte nachgetragen und verändert werden. Wir haben übrigens auch den Termin für die JA (31.03. des Folgejahres) nicht eingehalten, werden in den nächsten 3 Monaten erst den JA 09 zur Prüfung vorlegen (ab dann im Halbjahresrhythmus die JA für 2010 und 2011). Die AfA/SoPo und Veränderungen des Anlagevermögens haben wir für 2009 auch erst vor wenigen Wochen "fertig" gebucht.
Bzgl. HH-Planung muss man dann halt mit "Näherungswerten" arbeiten.

Es ist übrigens nicht unüblich, dass die EB trotz eingeführter Doppik nicht steht. Sehr viele Kommunen haben die Aufstellung der EB einfach unterschätzt bzw. zu wenig ausreichend geschultes Personal zur Verfügung.

Gruß aus der Lüneburger Heide
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#3

Guten Tag, also die Buchhaltung des neuen Jahres kann sehr gut ohne eine fertige Eroffnungsbilanz gestartet werden. Es wäre wohl ein bisschen viel verlangt, wenn die schon am 1.1. fertig sein sollte. Ich habe schon etliche Eröffnungsbilanzen begleitet, also wenn Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
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#4

Jetzt war der Beitrag zu schnell weg:

die Abschreibungen können monatlich erst einmal pauschal gebucht werden und zum Jahresabschluß dann den tatsächlichen Werten angepasst werden. Die Eröffnungsbuchungen werden dann eingebucht, wenn die Eröffnungsbilanz fertig und abgesegnet ist. Die Buchungen werden dann als Eröfffnungsbilanzwerte gekennzeichnet. Für einige Werte empfiehlt es sich aber vorläufige Eröffnungsbilanzwerte einzubuchen..Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben,-verbindlichkeiten und die eigentliche Kasse, die stehen ja per 31.12 schon fest.


Viele Grüße aus Sachsen
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