Direktionsrecht - Reduzierung des Aufgabengebiets einer Amtsleitung
#1

Hallo,

meine Frage richtet sich an die Expert/innen im Forum bezüglich des Direktionsrechts des Arbeitgebers, bzw. die Spezialist/innen für Personalangelegenheiten .

Hintergrund: ein Amtsleiter wurde für Bauamt eingestellt, das früher aus zwei Ämtern (grob: Hochbau/Recht) bestand. Obwohl dieser aus Zeitmangel und fehlender Sachkenntnis den Rechtsbereich nie bearbeitet hat (sondern nur Hochbau), wurde trotzdem diese "Position" weiterhin so belassen und die sehr umfassenden Rechtsangelegenheiten (vorher eig. Amt) durch einen Sachbearbeiter übenommen.
Zwischen beiden kam es zu einem massiven Vertrauensbruch und dadurch einer faktischen Ämtertrennung durch den Arbeitgeber, der Sachbearbeiter wurde etwa 6 Jahre lang in jeder Beziehung z.B. auch hinsichtlich Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten wie ein Amtsleiter behandelt/ also betriebs- und arbeitsbedingt durch den Arbeitgeber.
Formal wurde dies aber trotz mehrfacher Bitten und mündl. Anträge des Sachbearbeiters aber nie bereinigt.

Nun wird aber das Organigramm aktualisiert und zwar wohl so, dass technisch bedingt (??) die Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten nur noch strikt nach der Hirarchie vorgelegt werden können. Außerdem wird es definitiv nach der Wahl einen Arbeitgeberwechsel geben.
Auf Nachfrage des Sachbearbeiters wird von der Personalverw. (nicht durch Anordnung des Arbeitgebers) erneut erklärt, dass es angeblich keine Möglichkeit gibt, das Organigramm bzw. die Hirarchiestruktur so zu gestalten, dass die jetzt bewährte Handhabung weiter beibehalten werden kann und nun nicht wieder alles über den Bauamtsleiter laufen muss. Dadurch würde eine äußerst problematische Situation wieder aufleben.

Z.B. - fast schon skurril - könnte der Sachbearbeiter betriebs- und aufgabenbedingt zwar weiterhin so mit dem Arbeitgeber bearbeiten und besprechen, müßte aber trotzdem wg. des Urlaubs und der Genehmigung der Überstunden zum Bauamtsleiter gehen/trotz des bestehenden massiven Bruchs im Vertrauensverhältnis. Auch für den neuen Arbeitgeber würde sich ein Gesamtbild ergeben, dass nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht usw. usw. usw...und je nach dem was das dann für ein Mensch ist...

Nun aber zum entscheidenden Punkt den das Personalamt aus welchen (vielleicht nicht ganz objektiven) Gründen auch immer nicht lösen will/kann - obwohl die äußerst schwierige Situation bekannt ist (?) :

Angeblich geht es nicht, dass das Aufgabengebiet dieses Amtsleiters, hinsichtlich der Tätigkeiten, die er nie (!) ausgeführt hat, reduziert wird und die ursprüngliche Rechtsabteilung wieder auflebt.
Angeblich könne das nicht korrigiert werden - obwohl der Arbeitgeber im Grunde keine großen Einwendungen hat und das alles in der Praxis seit Jahren hervorragend funktioniert.

Der Amtsleiter hat keinerlei Einbußen (!), behält außer dem betroffen Sachbearbeiter alle weiteren Mitarbeiter, bleibt Amtsleiter für einen eben etwas kleineren Bereich.

Kann so etwas (also der Realität entsprechende Wiederaufteilung in zwei Ämter) evtl. doch im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers gelöst werden ??
Könnte so etwas alternativ evtl. über eine Vertretungsregelung gelöst werden, dass der Sachbearbeiter als Stellvertreter praktisch "gleichrangig" im Organigramm geführt wird ??

Es wäre wirklich wichtig. Dabei geht es für den Sachbearbeiter vor allem darum, als Vorbereitung für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ein paar Tipps zu bekommen, was geht und was nicht - auch um nicht so unbedarft und unsicher dazustehen und alles glauben zu müssen.

Bitte dringend um sachdienlichen Rat !

Vielen Dank im Voraus.



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#2

Moin,

die Organisationshoheit hat im ersten Schritt nicht viel mit dem Direktionsrecht zu tun. Die Dienststelle legt für sich die Struktur der Organisationseinheiten u.a. sowohl in der Breite (Zahl der Organisationseinheiten) als auch in der Tiefe (Hierachieebenen) fest. Im Idealfall kann diese Entscheidung ohne Berücksichtigung vorhandenen Personals getroffen werden (ist nur leider häufig nicht so).

Hier ist augenscheinlich eine solche Entscheidung zur Veränderung getroffen worden und es gibt Befindlichkeiten. Diese sind bei Beschäftigten dann zu berücksichtigen, wenn die Veränderungen ein anderes Entgelt nach sich ziehen, oder eine bestimmte Tätigkeit arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Beides ist aus dem geschilderten Sachverhalt nicht ersichtlich.

Bei einem Beamten hat der Dienstherr zu beachten, dass er den Beamten amtsangemessen beschäftigt. Auch hier kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt nicht ausreichend entnehmen, dass ich sagen würde, der Grundsatz ist gebrochen.

Der Arbeitgeber kann die Organisationsstruktur verändern, er muss es nicht. Persönliche Befindlichkeiten sollten kein Anlass für eine Organisationsänderung sein. Meine Wahrnehmung aus dem geschriebenen: Ich würde als Arbeitgeber eine Organisationsänderung nach einem solchen Gespräch erst recht nicht durchführen. Es dokumentiert, dass in den sechs Jahren nicht an einem professionellen Umgang miteinander gearbeitet wurde, der in einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mündet, wie sie der Dienstherr offenkundig haben will.

Viele Grüße
1887
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#3

Hallo,

vielen Dank für die Nachricht.

Interessant - Sie würden also, einem sehr langjährigen, erfahrenen Mitarbeiter im Rahmen der Aufstellung bzw. Bereinigung eines Organigramms nicht das zugestehen, was ihm vor ca. 6 Jahren zugesagt wurde, nämlich Gleichbehandlung wie ein Amtsleiter; Sondern alles wieder nehmen und der Amtsleitung wieder "ausliefern", der Sie ein großes, sehr verantwortliches Aufgabengebiet nehmen mussten, weil sich herausgestellt hat, dass die neue Amtsleitung fachlich und menschlich dazu nicht in der Lage war - aber den Konflikt gescheut haben, dies formell gleich richtig zu stellen..Insbesondere dann, wenn sie vor kurzem diesem Sachbearbeiter - der 6 Jahre lang - nachweislich - hervorragende Arbeit geleistet hat und seine Materie vollumfänglich beherrscht - noch vor kurzem persönlich gesagt haben, wie gut er ist ?

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt aber es geht eher um die Frage, kann man da etwas machen oder nicht - insofern ob die Amtsleitung Rechtsansprüche geltend machen kann oder das organisatorisch durchaus lösbar ist (was das Personalamt zur Recht oder nicht, verneint) Ein schwerer Konflikt mit dem Arbeitgeber soll daraus keinesfalls entstehen, daher die Frage nach der rechtlichen Situation/ bzw. Machbarkeit im Vorfeld.

Macht es sich das Personalamt evtl. etwas zu leicht ?

Viele Grüße



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#4

Hallo,
so wie ich das sehe liegt die Organisationseinheit nicht beim Personalamt. Von dort sollte das umgesetzt werden, was von den Chefs vorgegeben wird. Ob man eine Organisationsstruktur an den Problemen einzelner Mitarbeiter/innen ausrichten soll - das würde ich auch verneinen.
Grüße Pumukel
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#5

Moin,

(02.09.2013, 13:07)Gast schrieb:  Interessant - Sie würden also, einem sehr langjährigen, erfahrenen Mitarbeiter im Rahmen der Aufstellung bzw. Bereinigung eines Organigramms nicht das zugestehen, was ihm vor ca. 6 Jahren zugesagt wurde, nämlich Gleichbehandlung wie ein Amtsleiter; Sondern alles wieder nehmen und der Amtsleitung wieder "ausliefern", der Sie ein großes, sehr verantwortliches Aufgabengebiet nehmen mussten, weil sich herausgestellt hat, dass die neue Amtsleitung fachlich und menschlich dazu nicht in der Lage war - aber den Konflikt gescheut haben, dies formell gleich richtig zu stellen..Insbesondere dann, wenn sie vor kurzem diesem Sachbearbeiter - der 6 Jahre lang - nachweislich - hervorragende Arbeit geleistet hat und seine Materie vollumfänglich beherrscht - noch vor kurzem persönlich gesagt haben, wie gut er ist ?

Wenn ich ein konkretes Organisationsziel verfolge, folgt die Personalwirtschaft dem und nicht umgekehrt. Zu der Zusage gilt der alte Grundsatz quod non est in acta non est in mundo - ohne Schriftform ist die Zusage nicht viel wert. Den Ausführungen liegt auch der Gedanke zu Grunde, dass ein guter Sachbearbeiter ein guter Vorgesetzter ist. Dem ist leider nicht so. Das Anforderungsprofil einer Führungskraft unterscheidet sich zumindest bei uns deutlich von dem eines Sachbearbeiters (einschließlich der Grundsatzsachbearbeiter).

(02.09.2013, 13:07)Gast schrieb:  Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt aber es geht eher um die Frage, kann man da etwas machen oder nicht - insofern ob die Amtsleitung Rechtsansprüche geltend machen kann oder das organisatorisch durchaus lösbar ist (was das Personalamt zur Recht oder nicht, verneint) Ein schwerer Konflikt mit dem Arbeitgeber soll daraus keinesfalls entstehen, daher die Frage nach der rechtlichen Situation/ bzw. Machbarkeit im Vorfeld.

Die Voraussetzungen hatte ich in meiner ersten Antwort benannt.

Grüße
1887





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#6

Hallo,

ich danke sehr, durchaus auch, für die nicht unkritischen Stellungnahmen. Es klingt paradox, Sie haben Recht und der Fragesteller würde dies normalerweise auch so sehen.

Es erscheint dem Fragesteller nur nicht ganz verständlich, dass das Personalamt aufgrund einer EDV-Umstrukturierung ein altes Organigramm - das aus der Zeit vor diesen Entwicklungen stammt - quasi einfach übernehmen will, unberücksichtigt der Struktur die sich intern und extern hinsichtlich der Aufgabenverteilung in der täglichen Praxis vollkommen klar darstellt. Der Arbeitgeber weiß das vermutlich noch gar nicht so richtig, zumindest bis in le. Konsequenz.

Wenn aber der Fragesteller ein solches Gespräch suchen möchte (vereinfacht ausgedrückt: höflichst nachfragen möchte, ob dies alles tatsächlich so gewollt ist), dann würde er nur gerne ein "bisschen Ahnung darüber haben" ob überhaupt eine Chance besteht, die Argumentation , dass eine ledigliche "Anpassung" des Organigramms an die tatsächlichen Verhältnisse wirklich einen formal so schwerwiegenden Eingriff in die bestehende Amtsleitung darstellt, wie dies die Personalleitung behauptet - etwas zu entkräften.

Andernfalls auch deshalb, um die Situation ggfs. dann eben leichter hinzunehmen, wenn es wirklich nicht anders geht und der Fragestellter einfach "selbst schuld" war, weil dies von vorneherein nicht richtig ausgehandelt wurde.

Vielen Dank nochmal.

Freundliche Grüße


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