31.08.2013, 00:46
Hallo,
meine Frage richtet sich an die Expert/innen im Forum bezüglich des Direktionsrechts des Arbeitgebers, bzw. die Spezialist/innen für Personalangelegenheiten .
Hintergrund: ein Amtsleiter wurde für Bauamt eingestellt, das früher aus zwei Ämtern (grob: Hochbau/Recht) bestand. Obwohl dieser aus Zeitmangel und fehlender Sachkenntnis den Rechtsbereich nie bearbeitet hat (sondern nur Hochbau), wurde trotzdem diese "Position" weiterhin so belassen und die sehr umfassenden Rechtsangelegenheiten (vorher eig. Amt) durch einen Sachbearbeiter übenommen.
Zwischen beiden kam es zu einem massiven Vertrauensbruch und dadurch einer faktischen Ämtertrennung durch den Arbeitgeber, der Sachbearbeiter wurde etwa 6 Jahre lang in jeder Beziehung z.B. auch hinsichtlich Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten wie ein Amtsleiter behandelt/ also betriebs- und arbeitsbedingt durch den Arbeitgeber.
Formal wurde dies aber trotz mehrfacher Bitten und mündl. Anträge des Sachbearbeiters aber nie bereinigt.
Nun wird aber das Organigramm aktualisiert und zwar wohl so, dass technisch bedingt (??) die Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten nur noch strikt nach der Hirarchie vorgelegt werden können. Außerdem wird es definitiv nach der Wahl einen Arbeitgeberwechsel geben.
Auf Nachfrage des Sachbearbeiters wird von der Personalverw. (nicht durch Anordnung des Arbeitgebers) erneut erklärt, dass es angeblich keine Möglichkeit gibt, das Organigramm bzw. die Hirarchiestruktur so zu gestalten, dass die jetzt bewährte Handhabung weiter beibehalten werden kann und nun nicht wieder alles über den Bauamtsleiter laufen muss. Dadurch würde eine äußerst problematische Situation wieder aufleben.
Z.B. - fast schon skurril - könnte der Sachbearbeiter betriebs- und aufgabenbedingt zwar weiterhin so mit dem Arbeitgeber bearbeiten und besprechen, müßte aber trotzdem wg. des Urlaubs und der Genehmigung der Überstunden zum Bauamtsleiter gehen/trotz des bestehenden massiven Bruchs im Vertrauensverhältnis. Auch für den neuen Arbeitgeber würde sich ein Gesamtbild ergeben, dass nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht usw. usw. usw...und je nach dem was das dann für ein Mensch ist...
Nun aber zum entscheidenden Punkt den das Personalamt aus welchen (vielleicht nicht ganz objektiven) Gründen auch immer nicht lösen will/kann - obwohl die äußerst schwierige Situation bekannt ist (?) :
Angeblich geht es nicht, dass das Aufgabengebiet dieses Amtsleiters, hinsichtlich der Tätigkeiten, die er nie (!) ausgeführt hat, reduziert wird und die ursprüngliche Rechtsabteilung wieder auflebt.
Angeblich könne das nicht korrigiert werden - obwohl der Arbeitgeber im Grunde keine großen Einwendungen hat und das alles in der Praxis seit Jahren hervorragend funktioniert.
Der Amtsleiter hat keinerlei Einbußen (!), behält außer dem betroffen Sachbearbeiter alle weiteren Mitarbeiter, bleibt Amtsleiter für einen eben etwas kleineren Bereich.
Kann so etwas (also der Realität entsprechende Wiederaufteilung in zwei Ämter) evtl. doch im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers gelöst werden ??
Könnte so etwas alternativ evtl. über eine Vertretungsregelung gelöst werden, dass der Sachbearbeiter als Stellvertreter praktisch "gleichrangig" im Organigramm geführt wird ??
Es wäre wirklich wichtig. Dabei geht es für den Sachbearbeiter vor allem darum, als Vorbereitung für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ein paar Tipps zu bekommen, was geht und was nicht - auch um nicht so unbedarft und unsicher dazustehen und alles glauben zu müssen.
Bitte dringend um sachdienlichen Rat !
Vielen Dank im Voraus.
meine Frage richtet sich an die Expert/innen im Forum bezüglich des Direktionsrechts des Arbeitgebers, bzw. die Spezialist/innen für Personalangelegenheiten .
Hintergrund: ein Amtsleiter wurde für Bauamt eingestellt, das früher aus zwei Ämtern (grob: Hochbau/Recht) bestand. Obwohl dieser aus Zeitmangel und fehlender Sachkenntnis den Rechtsbereich nie bearbeitet hat (sondern nur Hochbau), wurde trotzdem diese "Position" weiterhin so belassen und die sehr umfassenden Rechtsangelegenheiten (vorher eig. Amt) durch einen Sachbearbeiter übenommen.
Zwischen beiden kam es zu einem massiven Vertrauensbruch und dadurch einer faktischen Ämtertrennung durch den Arbeitgeber, der Sachbearbeiter wurde etwa 6 Jahre lang in jeder Beziehung z.B. auch hinsichtlich Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten wie ein Amtsleiter behandelt/ also betriebs- und arbeitsbedingt durch den Arbeitgeber.
Formal wurde dies aber trotz mehrfacher Bitten und mündl. Anträge des Sachbearbeiters aber nie bereinigt.
Nun wird aber das Organigramm aktualisiert und zwar wohl so, dass technisch bedingt (??) die Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten nur noch strikt nach der Hirarchie vorgelegt werden können. Außerdem wird es definitiv nach der Wahl einen Arbeitgeberwechsel geben.
Auf Nachfrage des Sachbearbeiters wird von der Personalverw. (nicht durch Anordnung des Arbeitgebers) erneut erklärt, dass es angeblich keine Möglichkeit gibt, das Organigramm bzw. die Hirarchiestruktur so zu gestalten, dass die jetzt bewährte Handhabung weiter beibehalten werden kann und nun nicht wieder alles über den Bauamtsleiter laufen muss. Dadurch würde eine äußerst problematische Situation wieder aufleben.
Z.B. - fast schon skurril - könnte der Sachbearbeiter betriebs- und aufgabenbedingt zwar weiterhin so mit dem Arbeitgeber bearbeiten und besprechen, müßte aber trotzdem wg. des Urlaubs und der Genehmigung der Überstunden zum Bauamtsleiter gehen/trotz des bestehenden massiven Bruchs im Vertrauensverhältnis. Auch für den neuen Arbeitgeber würde sich ein Gesamtbild ergeben, dass nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht usw. usw. usw...und je nach dem was das dann für ein Mensch ist...
Nun aber zum entscheidenden Punkt den das Personalamt aus welchen (vielleicht nicht ganz objektiven) Gründen auch immer nicht lösen will/kann - obwohl die äußerst schwierige Situation bekannt ist (?) :
Angeblich geht es nicht, dass das Aufgabengebiet dieses Amtsleiters, hinsichtlich der Tätigkeiten, die er nie (!) ausgeführt hat, reduziert wird und die ursprüngliche Rechtsabteilung wieder auflebt.
Angeblich könne das nicht korrigiert werden - obwohl der Arbeitgeber im Grunde keine großen Einwendungen hat und das alles in der Praxis seit Jahren hervorragend funktioniert.
Der Amtsleiter hat keinerlei Einbußen (!), behält außer dem betroffen Sachbearbeiter alle weiteren Mitarbeiter, bleibt Amtsleiter für einen eben etwas kleineren Bereich.
Kann so etwas (also der Realität entsprechende Wiederaufteilung in zwei Ämter) evtl. doch im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers gelöst werden ??
Könnte so etwas alternativ evtl. über eine Vertretungsregelung gelöst werden, dass der Sachbearbeiter als Stellvertreter praktisch "gleichrangig" im Organigramm geführt wird ??
Es wäre wirklich wichtig. Dabei geht es für den Sachbearbeiter vor allem darum, als Vorbereitung für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ein paar Tipps zu bekommen, was geht und was nicht - auch um nicht so unbedarft und unsicher dazustehen und alles glauben zu müssen.
Bitte dringend um sachdienlichen Rat !
Vielen Dank im Voraus.