Dienstvergehen oder nicht?
#1

Guten Tag,

mir wurde eröffnet, dass mir ein Disziplinarverfahren droht. 

Zum Sachverhalt: Die Büros in unserem Gebäude sind durch uralte, ungenutzte Durchgangstüren verbunden. Einige davon wurden zugemacht durch Isolierplatten oder sogar verputzt. Meine nicht, zudem ist meine so sehr verzogen, dass man vom angrenzenden Büro jedes noch so kleine Geräusch in aller Deutlichkeit hört. Ich habe daher (weil ich stv. Sachgebietsleitung bin und hier vertrauliche Dinge besprochen werden) bereits vor über einem Jahr die Geschäftsstelle gebeten, das Gebäudemanagement darum zu bitten, die Tür dicht zu machen. Es kam keinerlei Rückmeldung. 
Ich habe vor kurzem mit einer Mitarbeiterin zusammen darum gebeten, ob wir Büros tauschen dürfen - was abgelehnt wurde. Da ich mir nicht mehr zu helfen wusste, kam mir die fixe Idee, die Tür auf meiner Seite mit Isolierschaum abzukleben. Was prima funktionierte - nur dass mir danach die Referatsleitung aufs Dach stieg und den Hausmeister anwies, den Schaum zu entfernen. Nun behauptet das Personalreferat, ich hätte ein schweres Dienstvergehen begangen, indem ich die Tür abdichtete. Dazu hätte ich gerne Ihren Rat. Ist mein Versuch, mein Büro schalldicht zu kriegen, als Dienstvergehen zu werten und hat ein Disziplinarverfahren gegen mich Aussicht auf Erfolg? Wie sollte ich mich verhalten?
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#2

Hier meine Einschätzung zum Sachverhalt. Ich bin allerdings kein Experte im Beamtenrecht:

Offenbar war dir bekannt, dass du an der Tür keine Änderungen vornehmen darfst, da du ja zuvor erfolglos Anträge gestellt hast. Daher hast du vorsätzlich bzw. zumindest grob fahrlässig gehandelt.

Deine Aktion war auch nicht spontan, sondern geplant, da man ja keinen Schaum mit sich herumschleppt, sondern ganz bewusst einpackt.

Deinem Dienstherrn dürfte ein kleiner Schaden entstanden sein, da er den Schaum wieder entfernen musste. Vielleicht bleiben auch Schäden zurück? Der Wert der Tür scheint aber sehr gering zu sein.

Allerdings hattest du gute Gründe für dein Handeln, nämlich die Sicherstellung des Datenschutzes.

Im Ergebnis sehe ich hier nur ein leichtes Dienstvergehen.
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#3

Ich würde erstmal abwarten und dann ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Sicherlich wird da nur ein mildes Ergebnis zu rechtfertigen sein. Dienstlicher Verweis und ggf. Schadensersatz für die Kosten der Reinigung.
Liegt dahinter ein weitergehender Konflikt mit dem Referatsleiter?
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#4

Da du Eigentum deines Arbeitgeber beschädigt hast, ist deine Frage eigentlich obsolet. Da dein Wunsch bereits mehrmals abgelehnt wurde, ist deine Tat somit sogar als vorsätzlich zu betrachten, da dir die ablehnende Entscheidung des Arbeitgebers bekannt war.
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#5

Ja, da liegt mehr dahinter. Ich bin bereits seit längerem mit Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz konfrontiert. Ich bin mit einer Kollegin aus dem Beratungsstab in Kontakt und die meinte, dass dieses Disziplinarverfahren bei viel gravierender gelagerten Fällen, bei denen etwas beschädigt wurde, niemals eingeleitet wurde. Sie sagte, das mutet wie eine weitere Version von Mobbing an. Sie übergibt meinen Fall einer Juristin zur Prüfung.

Zu denjenigen, die sagen, ich hätte vorsätzlich gehandelt: Nein, eigentlich ist das nicht zutreffend. Mir wurde NIE gesagt, dass ich nichts an der Tür verändern darf. Die Ablehnung bezog sich NUR auf den Bürowechsel. Daher ist mein "Wunsch" den Datenschutz zur Not selbst herzustellen, so auch nie abgelehnt worden. Und Eigentum des Arbeitgebers ist es auch nicht, das Gebäude ist gepachtet. Und wie gesagt, es ist in unglaublich schlechtem allgemeinen Zustand, meine Wände im Büro sind seit Jahrzehnten nicht gestrichen worden und völlig verdreckt. Zudem gibt es kaum etwas hier, was nicht uralt oder irgendwie angekratzt ist. Hier von Sachbeschädigung zu sprechen, ist daher eigentlich lächerlich.
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#6

Und wie ist es nun weiter gegangen? Berichte doch bitte fortlaufend
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#7

Zum Dienstvergehen kann ich nichts sagen. Allerdings Datenschutzprobleme der Datenschutzbeauftragten Person melden. Die muss sie in kurzer Zeit abstellen. Oder eben ggfs. der Aufsichtsbehörde. Die sorgen dafür dass deine Stadt sich bewegt.
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#8

Ich würde auch den Kontakt zum Datenschutzbeauftragten suchen. Dies wäre vorher besser gewesen. Geht aber im Nachhinein immer noch.
Das Problem ist ja noch immer vorhanden.

Versuch die Sache auch mit dem Personalrat zu besprechen.

"Ich habe vor kurzem mit einer Mitarbeiterin zusammen darum gebeten, ob wir Büros tauschen dürfen - was abgelehnt wurde".
Wer lehnte ab?

Viel Glück - Kopf hoch!
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