07.05.2026, 10:34
Darf der Dienstherr einen Bescheid über die Erstattung der Aufwendung bzgl der Behandlung nach einem anerkannten Dienstunfall erlassen, wenn diese nicht vollständig erstattet werden? Hierbei geht es primär um den Bescheid. Ist die Außenwirkung als Bestandteil eines Bescheids erfüllt, wenn er gegen den bei der gleichen Behörde beschäftigten Beamten erlassen wird? Wenn nein, bleibt dem Beamten dann nur der Klageweg?


