Dienstunfähigkeit durch bipolare Störung
#1

Hallo zusammen.

Auch ich bin neu hier und brauch gleich Euren Rat. Bin zurzeit total überfordert und weiß mir nicht mehr zu helfen. Habe bereits ein Anschreiben an meine Gewerkschaft geschickt, mit Bitte um Rechtsauskunft (noch keine Rückantwort).

Erstmal ein Paar Info zur meiner Person und meiner Geschichte.

-29 Jahre alt, Kommunalbeamter (kommunaler Vollzugsbeamter)
bei Verbandsgemeinde (Rheinland Pfalz)
-verheiratet A7, Stufe 5
-krankgeschrieben seit 15.04.2009
-Bipolare affektive Störung (manisch-depressiv), Angstzustände, Schildrüsenunterfunktion
-stationäre Behandlung 2x 12 Wochen
-teilstationäre Behandlung 2x 9 Wochen
-ambulante Behandlung bei Neurologe sowie Therapeutin jeweils wöchentlich
-4x Amtsärztliche Untersuchung (sieht Behandlungen für notwendig)
-Schwerbehindertenausweis wurde beantragt; es wird von mindestens 50% ausgegangen


Und jetzt meine Fragen:

Der Amtsarzt hat mir beim letzten Besuch geäußert, dass er mich ab Juni 2010 vorläufig für ein Jahr dienstunfähig schreiben wird, wenn keine Verbesserung meines Gesundheitszustandes vorliegt.
Seit diesem Besuch geht es mir wieder sehr schlecht. War kurz davor wiederholt teilstationär zu gehen, da der Druck und die Angst hoch waren. Setze mich sehr unter Druck, da ich Angst habe, in den vorläufigen Ruhestand versetzt zu werden. Mache mir Gedanken über die finanzielle Situation. Auf der anderen Seite würden mein Neurologe, sowie meine Therapeutin für gut finden, wenn ich dieses Jahr nutzen könnt.
Ich habe jedoch Angst vor dem finanziellen Loch. Ich habe die Gewerkschaft bereits um Hilfe gebeten, jedoch noch keine Rückantwort bekommen……auch dies macht mir Angst.

Könnte mir vielleicht helfen, wie hoch die Besoldung wäre und ob ich bei einer hohen Geldeinbuße, mir mit einem 400- Euro Job (Briefe ausfahren, oder Medikamente) die Differenz etwas ausgleichen könnte.

Auch habe ich mir überlegt, vielleicht auf 30 Stunden die Woche zurückzufahren. Wäre dies möglich? Wie kann ich mir das Gehalt ausrechnen, bzw. wo kann ich darüber etwas lesen ? Kann man auch bei einer Krankheit auf 30 Stunden zurückgefahren werden ohne Geldeinbuße?

Wenn alles nichts hilft, bin ich gezwungen, den Dienst anzutreten und dann vielleicht denn ganzen Mist mit der Erkrankung wieder durch machen zu müssen.

Danke, dass ihr diesen Eintrag gelesen habt und vorab auch Danke für Eure Hilfe.

Gruß, Patrick
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