Dienststellenleiter - Ansprechpartner - Kommune
#1

Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einem §. Wo steht im LPVG Baden-Württemberg, dass der Dienststellenleiter - sprich Ober-Bürgermeister - der Ansprechpartner für den Personalrat ist? Unsere Fachbereichsleitungen wünschen sich, dass der Personalrat gewisse Sachen direkt mit ihnen bespricht und wir uns nicht direkt an den OB wenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße
D.H.
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#2

Hallo,

§ 2 Abs. 1 LPVG BW sagt: "Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge partnerschaftlich, vertrauensvoll.... zusammen." Laut dem Kommentar aus dem LPVG von Rooschüz/Bader, im Kohlhammer-Verlag erschienen (16. Auflage) wird unter I Nr. 1 klar gestellt, dass mit der Dienststelle der Dienststellenleiter gemeint ist.

Es kann allerdings Sinn machen, gerade in größeren Verwaltungen, auch direkt mit den Fachabteilungen zu kommunizieren. Die Zustimmungsanfragen etc. sollten aber über den OB kommen und er erhält auch die Mitteilung der Beschlüsse.
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