Dienstherrenwechsel-Stichtagsregelung-Corona-Sonderzahlung
#1

Frage: ein Polizeibeamter wechselt zum 01.03.2022 in ein anderes Bundesland. Der Herkunfts-Dienstherr zahlt den Corona-Bonus erst mit den April-Bezügen aus; der neue Dienstherr zahlt nur an Beamte, die zumindest seit dem 29.11.2021 im Dienst standen.
Dann besteht kein Anspruch auf die Sonderzahlung, richtig ?
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#2

Grundsätzlich sollte gegenüber dem alten Dienstherren ein Anspruch bestehen. Man muss aber ins jeweilige Landesrecht schauen wie es geregelt ist.
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